Weisungen bezüglich der Studienordnung und der Reglemente
Theologische Fakultät der Universität Freiburg/Schweiz
Richtlinien für die Interdisziplinäre Woche
1. Jedes Jahr findet eine Interdisziplinäre Woche, entweder zweisprachig oder nach Sprachen
getrennt, normalerweise in der Woche, die auf die Osterferien folgt, statt. In dieser Woche
fallen die Vorlesungen und Seminare aus.
2. Als Bestandteil des Studiums setzt diese Woche eine tatsächliche Teilnahme der Stu-
dierenden voraus, sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung. Es handelt
sich nicht um ein fakultatives Studienelement.
3. Die für die Interdisziplinäre Woche Verantwortlichen werden im Einvernehmen mit
der/den betreffenden Fachschaft(en) bestimmt. Ihre Aufgabe ist es in Verbindung mit den
Studierenden, die sie vertreten, dem Dekan ein theologisches Thema vorzuschlagen. Im
Namen des Lehrkörpers der Fakultät entscheidet der Dekan darüber. Wenn er das vor-
geschlagene Thema nicht gutheisst, beauftragt er die Studierenden, einen anderen Vor-
schlag zu unterbreiten. Falls erforderlich, benennt er den Studierenden zwei Professor-inn-
en, die sie dabei unterstützen.
4. Da die Interdisziplinäre Woche Bestandteil des BA- und MA-Programms ist, muss sie in
Gestens eingetragen werden, und die Studierenden schreiben sich dort dafür ein. Die
Evaluation geschieht aufgrund der regelmässigen Teilnahme. Da diese Woche die norma-
len Vorlesungen und Seminare der Fakultät ersetzt, werden für die Teilnahme keine zu-
sätzlichen Kreditpunkte vergeben. Die für die Organisation verantwortlichen Studierenden
erhalten allerdings 1 CP.
5. Nach Festlegung des Themas (vgl. oben Nr. 3) übernehmen mindestens zwei Studierende,
die von ihren Mitstudierenden gewählt werden und ein(e) vom Dekan auf Vorschlag der
Studierenden benannte(r) Professor(in) der Fakultät die Vorbereitung des Programms.
6. Der/Die Professor(in) ist beauftragt, die Anwesenheit der Studierenden zu evaluieren,
indem er den Leistungsbericht unterschreibt.
7. Das ausgearbeitete Programm wird dem Dekan im Rahmen des Dekanatsrates zur Geneh-
migung und zur Bewilligung einer finanziellen Unterstützung vorgelegt, und zwar in der
Regel spätestens zwei Wochen nach Beginn des Semesters, in dem die Interdisziplinäre
Woche stattfindet.
Beschlossen vom Fakultätsrat am 25. Mai 2010
Martin Klöckener, Dekan
interdis_richtlinien_20100525.pdf
Anerkennung von Kursen in den alten Sprachen
Das
Curatorium
hat in seiner Sitzung vom 22. Oktober 2009 unter Leitung des Dekans die Praxis der Anerkennung von Kursen in den alten Sprachen (Latein, Griechisch, Hebräisch) ausserhalb unserer Universität wie folgt geregelt:
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Die alten Sprachen gelten gemäss Studienreglement als Voraussetzung des Studiums der Theologie. Sie können während des Studiums nachträglich erlernt werden. Die von der Theologischen Fakultät oder fakultätsübergreifend an der Universität Freiburg angebotenen Kurse vermitteln Sprachkenntnisse auf dem erforderlichen Niveau; sie sind vorzugsweise zu besuchen.
-
Es ist möglich, die Sprachkenntnisse an anderen akademischen Einrichtungen zu erwerben, deren Standard von der Theologischen Fakultät Freiburg anerkannt ist (Empfehlungen finden Sie auf der Homepage unserer Fakultät).
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Ausnahmsweise und für höchstens eine der drei alten Sprachen kann der Curator studiorum einen nicht-akademischen Intensivkurs außerhalb der Universität Freiburg als äquivalent anerkennen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
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Für die Teilnahme an einem solchen Kurs ist vorgängig ein Gesuch an den Curator studiorum zu richten, der die inhaltliche Äquivalenz zu den Kursen der Universität Freiburg beurteilt. Der Kurs muss mindestens 50 h umfassen und verlangt eine benotete Evaluation.
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Der Student/die Studentin absolviert nach Abschluss des Kurses ein Kolloquium bei einem kompetenten Fakultätsmitglied. Wird das erforderliche Niveau der Sprachkenntnisse auf dieser Grundlage bescheinigt, erkennt der Curator studiorum die Sprachanforderung als erfüllt an.
Diese Klärung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Freiburg, den 2. November 2009
Der Dekan
Prof. Martin Klöckener
Die Mitglieder des Curatorium
Prof. Barbara Hallensleben
Prof. Benoît-Dominique de La Soujeole, op
Prof. Franz Mali
Die Studienprogramme
Die Studienprogramme für die Theologie und Christentum und Religionen sind nun verfügbar:
chrrel-programm.pdf
programm-theologie.pdf
Lehrdiplom für die Sekundarstufe I für das Fach Religion (LDS I)
daesi_ldsi.pdf


Lehrdiplom für die Sekundarstufe II für das Fach Religion (LDS II)
reglement_daes_ii_faculte_de_theologie.pdf

Zur Anwendung des Studien- und Prüfungsreglements der Theologischen Fakultät
Der Fakultätsrat der Theologischen Fakultät hat auf seiner Sitzung vom 28. April 2009 die folgende Anwendung des Studien- und Prüfungsreglements beschlossen.
I. Hinweise
Es scheint angebracht, folgende Regelungen des Prüfungsreglements von neuem in Erinnerung zu rufen:
a) Gemäss Art. 16, Abs. 8-9 dauert ein mündliches Examen mindestens 15 Minu-ten (unter 6 CP) und höchstens 60 Minuten (für 18 CP). In der Regel werden 20 Minuten für 6 CP angesetzt. – Ein schriftliches Examen dauert mindestens 1 Stunde (bis 6 CP) und höchstens 3 Stunden (bei 18 CP). In der Regel wird 1 Stunde pro 6 CP angesetzt.
b) Gemäss Art. 17, Abs. 2-4, haben Proseminararbeiten einen Umfang von ca. 10 Seiten. Seminararbeiten im BA haben 12-15 Seiten Umfang. Seminararbeiten im MA-Studium haben einen Umfang von ca. 20 Seiten.
c) Die Anerkennung von 1 CP entspricht einer persönlichen Arbeitsleistung von 30 Stunden, hochgerechnet auf das gesamte Semester, also auch auf die vorlesungs-freie Zeit.
d) Evaluationen in Form von mündlichen Prüfungen dürfen 20 Minuten für einen Jahreskurs von 2 SWS nicht überschreiten. Wenn ein Lehrangebot schon im Laufe des Semesters Gegenstand einer nicht benoteten Evaluation war (short papers, andere Frageformen etc.), findet normalerweise keine Evaluation mehr in Form eines Examens am Ende der Vorlesung statt.
II. Zusätzliche Empfehlungen
a) Wenn es sich bei einer Lehrveranstaltung um einen Jahreskurs handelt, wird auf Examina am Ende des ersten Semesters verzichtet; es wird lediglich eine nicht benotete Evaluation im Laufe oder am Ende des ersten Semesters und ein benotetes Examen am Ende des zweiten Semesters gehalten. Das bedeutet für die Studieren-den eine erhebliche Reduzierung der benoteten Examina.
b) In den Anforderungen der Evaluationen und Examina ist eine angemessene Steigerung zu beachten: 1. Jahr (mit propädeutischem Charakter); 2. und 3. Jahr im BA; 1. und 2. Jahr im MA; Jahr des Lizentiatsstudiums.
c) Die Schlussexamina in Dogmatik, Moraltheologie/Ethik und einem dritten, von den Studierenden gewählten Fach verstehen sich als zusammenfassende Evaluation in diesen Fächern für die Stoffe, die im 1. und 2. Jahr des MA gelehrt wurden. (Die Möglichkeit, das dritte Fach des Schlussexamens aus allen theologischen Disziplinen zu wählen, bleibt davon unbenommen.)
d) Die Anzahl der Thesen für ein Schlussexamen sollte nicht 10 überschreiten. Mit Ausnahme von bestimmten Fächern werden im Allgemeinen 5 oder 6 Thesen aus-reichen.
e) Auch wenn es mitunter für die Studierenden hilfreich sein kann, die Thesen schriftlich auszuarbeiten, sollte eine schriftliche Ausarbeitung nicht als Voraussetzung gelten.
f) Die Fächer, die im 2. Jahr des MA doziert werden und die nicht für das dritte Schlussexamen gewählt werden, haben ein einziges benotetes Examen am Ende des Jahres. (Die Philosophie ist davon unbenommen; hierfür gelten die Anforderungen der Dozierenden der Philosophischen Fakultät.)
Sollten Schwierigkeiten bei der Anwendung dieser Hinweise und Empfehlungen entstehen, wird der Dekan sich um Abhilfe bemühen.
Prof. Martin Klöckener, Dekan
studien-u.pruefungsreglement_anwendung_20090428.pdf


Verfahren bei Prüfungen in der Theologischen Fakultät
procedureexamens.pdf