Reglement für die Erlangung der universitären und kirchlichen Diplome in den Bachelor- und Masterstudiengängen
Hinweis:
Das Reglement für die Erlangung der universitären und kirchlichen Diplome in den Bachelor- und Masterstudiengängen wurde von der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg (Schweiz) am 20. März 2007 beschlossen.
Das Rektorat der Universität hat das Reglement mit Datum vom 27. Mai 2008 genehmigt.
Dieses Reglement gilt bis auf Weiteres, vorbehaltlich eventueller Änderungen im Zuge der ausstehenden Ratifizierung durch die Kongregation für das Katholische Bildungswesen und die Direktion für Erziehung und kulturelle Angelegenheiten des Kantons Freiburg.
Artikel 25 Abs. 3 wurde per Beschluss des Fakultätsrats vom 15. April 2008 geändert.
Artikel 42, Abs. 5-7 wurden per Beschluss des Fakultätsrates vom 28. April 2009 gestrichen; dies verlangte verschiedene redaktionelle Anpassungen in weiteren Artikeln.
Freiburg, den 25. Mai 2009
Martin Klöckener, Dekan
Das Reglement als PDF-Datei
studienreglement.pdf
Die Richtlinien für die Erstellung von schriftlichen Arbeiten an der Theologischen Fakultät sind verbindlich für die Bachelor-Studien (Neu: 4. ergänzte und überarbeitete Auflage, August 2010).
richtlinien.pdf
Ehrenwörtliche Erklärung
Diese Erklärung muss jeder öffentlich zugänglichen schriftlichen Arbeit (Master, Lizentiat, Doktorat, Habilitation) beigelegt sein. Ohne diese Erklärung gilt die Arbeit als nicht eingereicht.
plagiat-dt.pdf