Wird jemand erwerbsunfähig, dürfen laut Gesetz die Invaliden- und die
soziale Unfallversicherung nur dann eine Rente leisten, wenn die Invalidität
durch Krankheit oder Unfall verursacht worden ist. In der Praxis ist
indes häufig umstritten, ob ein solcher Zusammenhang wirklich besteht.
Die Verdoppelung der Ausgaben der IV innert zehn Jahren geht hauptsächlich
auf solche “unklare Kausalitätsfälle“ zurück. Mit diesen brisanten Auseinandersetzungen
befassen sich die „4. Freiburger Sozialrechtstage“ am kommenden 19./20.
September.
Von Erwin Murer
Zu den besonders problematischen Sachverhalten gehören Erkrankungen
an Knochen und Bewegungsorganen (Rückenschmerzen), psychische Störungen,
eingeschlossen solche, die nach Unfällen geltend gemacht werden, und
Distorsionen der Halswirbelsäule nach Heckkollisionen ohne bildtechnisch
feststellbare Auswirkungen (“Schleudertrauma“). Diese “Grenzfälle“ stellen
hohe Anforderungen an alle Beteiligten, die sie medizinisch und versicherungsrechtlich
beurteilen müssen. Ist ein Unfall wirklich die Ursache für die entstehenden
Folgen oder ist er nur der “Auslöser“, der ein vorbestehendes Leiden
“aktiviert“? Ist eine Erwerbsunfähigkeit tatsächlich psychisch bedingt
oder sind andere Faktoren im Spiel (wobei die eigentliche Simulation
sehr selten ist)?
Warum diese massive Zunahme?
Die Grundfrage lautet: Warum nimmt die Zahl dieser Fälle dermassen zu?
Als Ursachen werden - neben Gründen wie das höhere Durchschnittsalter
der Versicherten und die Zunahme des Strassenverkehrs - etwa folgende
vermutet: grössere Sensibilität der Versicherten, zu stark auf die Medizin
und zuwenig auf Eingliederung und Selbstverantwortung abstellende Sozialversicherer,
verbreitet ungenügende Qualität medizinischer Beurteilung und Begutachtungen
usw. Gemäss einer Studie weisen zwei Drittel aller medizinischen Begutachtungen
in der Schweiz Mängel auf. Auch die Rechtsprechung des Eidgenössischen
Versicherungsgerichts befriedigt heute nicht, weil sie der subjektiven
Beurteilung zu grossen Raum lässt, vor allem bei den “Schleudertraumafällen“.
Gespräch zwischen Recht und Medizin
Die Ursachenforschung ist voranzutreiben, und es sind neue Kriterien
zu erarbeiten bzw. bestehende zu verfeinern, um “schwierige Kausalitätsfälle“
besser beurteilen zu können. Die 4. Freiburger Sozialrechtstage beschäftigen
sich schwerpunktmässig mit den psychischen Störungen im Zusammenhang
mit der sozialen Unfallversicherung. Der Ansatz ist interdisziplinär.
Die Referentinnen und Referenten sind inund ausländische Fachpersonen
aus Medizin und Recht, und auch die Teilnehmerschaft wird interdisziplinär
zusammengesetzt sein. Die medizinisch- psychiatrischen und rechtlichen
Hintergründe werden auf eine Art und Weise thematisiert, welche auch
medizinische bzw. juristische Laien verstehen.

4. Freiburger Sozialrechtstage: Psychische Störungen
und die Sozialversicherung
Das Seminar richtet sich an JuristInnen aus Versicherung
und Verwaltung, AnwältInnen, RichterInnen und ÄrztInnen.
Leitung: Professor Erwin Murer, Universität Freiburg
Datum: 19./20. September 2002 Kosten: Fr. 380.-
Information/Anmeldung: Weiterbildungsstelle Universität
Freiburg, Tel. 026/300.73.46, Online-Anmeldung: www.unifr.ch/formcont/