> universitas friburgensis juin 2002

 
 

 


invalidität wegen unklarer ursache - wer soll zahlen?

Wird jemand erwerbsunfähig, dürfen laut Gesetz die Invaliden- und die soziale Unfallversicherung nur dann eine Rente leisten, wenn die Invalidität durch Krankheit oder Unfall verursacht worden ist. In der Praxis ist indes häufig umstritten, ob ein solcher Zusammenhang wirklich besteht. Die Verdoppelung der Ausgaben der IV innert zehn Jahren geht hauptsächlich auf solche “unklare Kausalitätsfälle“ zurück. Mit diesen brisanten Auseinandersetzungen befassen sich die „4. Freiburger Sozialrechtstage“ am kommenden 19./20. September.

Von Erwin Murer

Zu den besonders problematischen Sachverhalten gehören Erkrankungen an Knochen und Bewegungsorganen (Rückenschmerzen), psychische Störungen, eingeschlossen solche, die nach Unfällen geltend gemacht werden, und Distorsionen der Halswirbelsäule nach Heckkollisionen ohne bildtechnisch feststellbare Auswirkungen (“Schleudertrauma“). Diese “Grenzfälle“ stellen hohe Anforderungen an alle Beteiligten, die sie medizinisch und versicherungsrechtlich beurteilen müssen. Ist ein Unfall wirklich die Ursache für die entstehenden Folgen oder ist er nur der “Auslöser“, der ein vorbestehendes Leiden “aktiviert“? Ist eine Erwerbsunfähigkeit tatsächlich psychisch bedingt oder sind andere Faktoren im Spiel (wobei die eigentliche Simulation sehr selten ist)?

Warum diese massive Zunahme?
Die Grundfrage lautet: Warum nimmt die Zahl dieser Fälle dermassen zu? Als Ursachen werden - neben Gründen wie das höhere Durchschnittsalter der Versicherten und die Zunahme des Strassenverkehrs - etwa folgende vermutet: grössere Sensibilität der Versicherten, zu stark auf die Medizin und zuwenig auf Eingliederung und Selbstverantwortung abstellende Sozialversicherer, verbreitet ungenügende Qualität medizinischer Beurteilung und Begutachtungen usw. Gemäss einer Studie weisen zwei Drittel aller medizinischen Begutachtungen in der Schweiz Mängel auf. Auch die Rechtsprechung des Eidgenössischen Versicherungsgerichts befriedigt heute nicht, weil sie der subjektiven Beurteilung zu grossen Raum lässt, vor allem bei den “Schleudertraumafällen“.

Gespräch zwischen Recht und Medizin
Die Ursachenforschung ist voranzutreiben, und es sind neue Kriterien zu erarbeiten bzw. bestehende zu verfeinern, um “schwierige Kausalitätsfälle“ besser beurteilen zu können. Die 4. Freiburger Sozialrechtstage beschäftigen sich schwerpunktmässig mit den psychischen Störungen im Zusammenhang mit der sozialen Unfallversicherung. Der Ansatz ist interdisziplinär. Die Referentinnen und Referenten sind inund ausländische Fachpersonen aus Medizin und Recht, und auch die Teilnehmerschaft wird interdisziplinär zusammengesetzt sein. Die medizinisch- psychiatrischen und rechtlichen Hintergründe werden auf eine Art und Weise thematisiert, welche auch medizinische bzw. juristische Laien verstehen.


4. Freiburger Sozialrechtstage: Psychische Störungen und die Sozialversicherung

Das Seminar richtet sich an JuristInnen aus Versicherung und Verwaltung, AnwältInnen, RichterInnen und ÄrztInnen.

Leitung: Professor Erwin Murer, Universität Freiburg Datum: 19./20. September 2002 Kosten: Fr. 380.-

Information/Anmeldung: Weiterbildungsstelle Universität Freiburg, Tel. 026/300.73.46, Online-Anmeldung: www.unifr.ch/formcont/

 


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Mise à jour: juin 2002 par nf
 
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