Frauenstimmrecht, Lohngleichheit, Gleichstellungsgesetz: Meilensteine
im Recht, die den Wandel im Geschlechterverhältnis reflektieren und
diesem gleichzeitig normative Geltungskraft verleihen. Im kritischen
Fragen um die Wechselwirkung von Recht und Geschlechtergerechtigkeit
liegt die Geburtsstunde der feministischen Rechtswissenschaft.
Von Susan Emmenegger
Anders als etwa in den USA und im skandinavischen Raum gehört die feministische
Jurisprudenz in der Schweiz noch nicht zu den Standardfächern der juristischen
Ausbildung. Geht es um die feministische Jurisprudenz, muss zwangsläufig
die Frage nach “dem Feminismus“ gestellt werden. Knapp gesagt ist Feminismus
die praktische und theoretische Auseinandersetzung mit dem Phänomen
des Ungleichgewichts im Geschlechterverhältnis. Der Feminismus hat in
der Rechtswissenschaft die Entwicklung einer feministischen Jurisprudenz
angestossen. Diese macht das Recht zum Gegenstand der feministischen
Analyse: Sie fragt nach seiner geschlechtlichen Relevanz.
Geschlechtsspezifische Analyse
Bei der Frage nach der geschlechtlichen Relevanz von Recht richtet sich
das Augenmerk der feministischen Jurisprudenz darauf, ob das Recht der
oftmals unterschiedlichen Lebenswirklichkeit von Frauen und Männern
gleichermassen Rechnung trägt. Dabei setzt sie sich bildlich gesprochen
eine weibliche Brille auf. Sie untersucht die Ausgestaltung einzelner
Rechtsgebiete oder Rechtsnormen im Lichte der weiblichen Interessen
und Erfahrungen. Diese geschlechtsspezifische Analyse des Rechts ist
die Methode der feministischen Jurisprudenz. Unter den Begriff “Frauen“
fallen dabei all jene Menschen, die eine weiblich geprägte soziale Geschlechtsidentität
aufweisen (gender). Das sind in aller Regel biologisch weibliche Personen.
Es können aber auch biologisch männliche Personen sein, die entweder
sozialtypisch weibliche Werte internalisiert haben oder denen solche
zugeschrieben werden.
Ist das Recht wirklich objektiv?
Die 'Frauenfrage', mit deren Hilfe die feministische Jurisprudenz an
das Recht herantritt, unterzieht den Objektivitätsund Neutralitätsanspruch
der Rechtsordnung einer kritischen Würdigung. So ist aus Sicht der feministischen
Jurisprudenz etwa zu fragen, warum das Recht den Arbeitsbegriff im wesentlichen
der ausserhäuslichen Sphäre zuordnet. Denn damit wird die typischerweise
von Frauen verrichtete Haus- und Beziehungsarbeit vom Recht nicht wahrgenommen
und daher auch nicht von seiner Schutzwirkung erfasst. Feministische
Jurisprudenz hinterfragt auch, warum für die Strafbarkeit einer Vergewaltigung
im Regelfall ein erheblicher körperlicher Widerstand des Opfers verlangt
wird, wo dies doch nicht der üblichen Sozialisation von Frauen entspricht.
Gleiches gilt für das rechtliche Konzept der Privatsphäre. Es leuchtet
ein, dass sich der Staat gerade in intime zwischenmenschliche Bereichen
nicht einmischen sollte. Problematisch ist aber, wenn damit Schonräume
geschaffen werden, in denen die innerhäusliche Gewalt gegen Frauen nur
in krassen Ausnahmefällen mit Sanktionen belegt werden.
Weiblichkeit als Nachteil im Recht
Subtiler, aber für die feministische Fragestellung im Recht nicht minder
relevant, zeigt sich die einseitige Ausrichtung des Rechts mit Blick
auf die sozialtypisch weiblichen Werte. So besteht die gesellschaftliche
Erwartung darin, dass Frauen verstärkt für die emotionale Seite des
Lebens verantwortlich sind. Das Recht gewährt aber gegen die Verletzung
der emotionalen Integrität nur einen sehr schwachen Rechtsschutz. Auch
die Art und Weise, wie Recht durchgesetzt wird, ist geschlechtsspezifisch:
Gefordert sind Risikofreudigkeit, Konfliktbereitschaft und den Willen,
das Eigeninteresse in den Vordergrund zu stellen. Diese Rahmenbedingungen
entsprechen aber viel eher der männlichen als der weiblichen Sozialisierung.
Insgesamt sehen sich Frauen also regelmässig einem Widerspruch zwischen
ihrer gesellschaftlichen und ihrer rechtlichen Rolle ausgesetzt. Damit
bedarf die angeblich vorhandene Objektivität und Neutralität des Rechts
einer kritischen Nachprüfung. Die feministische Jurisprudenz versucht,
diese Überprüfung zu leisten, indem sie den herkömmlichen Perspektiven
des Rechts ihre eigene, aus dem weiblichen Lebenszusammenhang entnommene
Perspektive gegenüberstellt.
Vielfältige feministische Jurisprudenz
Wenn die feministische Jurisprudenz mit einer einheitlichen Fragestellung
an das Recht herantritt, so bedeutet dies nicht, dass innerhalb der
Disziplin nicht Unterschiede oder gar Gegensätze bestehen würden. Im
Gegenteil: So, wie es viele verschiedene feministische Strömungen gibt,
bestehen auch verschiedene Ansätze innerhalb der feministischen Jurisprudenz.
Insbesondere herrschen unterschiedliche Vorstellungen darüber, was die
geschlechtsbezogene Gleichstellung konkret beinhalten soll. Wer von
der Gleichheit von Frauen und Männern ausgeht, verbindet mit der Idee
der Gleichstellung die Öffnung der männlichen (Erwerbs-) Lebenswelt
für Frauen. Wer die Geschlechterdifferenz zum Ausgangspunkt nimmt, fordert
dagegen den Einbezug sozialtypisch weiblicher Werte im Recht. So ergeben
sich trotz einheitlicher Fragestellung unterschiedliche Schwerpunkte
und Untersuchungsziele innerhalb der feministischen Jurisprudenz.
Feministische Rechtswissenschaft als Prozess
Die feministische Rechtswissenschaft steckt noch in den Kinderschuhen.
Als junge Wissenschaft sieht sie sich zudem der nicht ganz unberechtigten
Kritik bezüglich Parteilichkeit und Inkonsistenz ausgesetzt. In der
Tat ist die feministische Jurisprudenz aufgrund der in ihr vereinten
Diskurse einem schnelleren Erkenntniswandel unterworfen, als dies bei
anderen rechtswissenschaftlichen Ansätzen der Fall ist. Unverändert
bleibt aber ihre Methode und ihr Ziel eines geschlechtergerechten Rechts.
Die Prozesshaftigkeit der feministischen Jurisprudenz ist dabei zugleich
auch ihre Stärke. Die Gleichstellung vollzieht sich in kleinen Entwicklungsschritten
und muss nach jedem Schritt neu überdacht werden. So ist es gerade die
der feministischen Jurisprudenz inhärente Dynamik, die ihr jenseits
tagespolitischer Debatten im wissenschaftlichen Umgang mit dem Recht
eine dauerhafte Bedeutung sichert.
Susan Emmenegger, Dr. iur., Rechtsanwältin, LL.M.,
ab Oktober 2002 Assistenz-Professorin für Privatrecht an der Rechtswissenschaftlichen
Fakultät.

Féminisation du droit
Le droit de vote, l'égalité des salaires, la loi sur
l'égalité : telles sont les pierres angulaires du droit qui reflètent
les changements sociaux vis-à-vis des femmes et qui, parallèlement,
leur confèrent une valeur normative. Contrairement à ce qui se passe
aux USA et dans les pays scandinaves, la Suisse n’a pas encore intégré
une version féministe du droit dans la formation juridique. Cette jurisprudence
n'en est qu'à ses balbutiements.