Personaldienst
Universität Freiburg
Stundenabrechnung
Jede Arbeitsstunde muss auf der dafür vorgesehenen Stundenlohn-Abrechnung deklariert sein. Pro Monat ist eine Stundenlohn-Abrechnung auszufüllen und dem Personaldienst bis spätestens am 5. des Folgemonats doppelseitig ausgedruckt einzureichen.
Die Stundenlöhne werden, wie die übrigen Löhne, Ende des Monats ausbezahlt.
