Stundenabrechnung

Jede Arbeitsstunde muss auf der dafür vorgesehenen Stundenlohn-Abrechnung deklariert sein. Pro Monat ist eine Stundenlohn-Abrechnung auszufüllen und dem Personaldienst bis spätestens am 5. des Folgemonats doppelseitig ausgedruckt einzureichen.

Die Stundenlöhne werden, wie die übrigen Löhne, Ende des Monats ausbezahlt.

Personaldienst - Av. Europe 20 - 1700 Freiburg - Tel +41 26 / 300 7060 - Fax +41 26 / 300 9795
personaldienst@unifr.ch - Swiss University