arbeitszeit
Monatlich zu leistende Arbeitszeit
Die monatliche Arbeitszeit wird vom Amt für Personal und Organisation des Staates Freiburg (POA) veröffentlicht und kann online konsultiert werden.
Blockzeiten
Die Blockzeit dauert von 8.30 und 11.00 Uhr und 14.00 und 16.30 Uhr.
Das Fernbleiben von der Arbeit aus privaten Gründen während den Blockzeiten, wird der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter nur mit Erlaubnis der/des Vorgesetzten gewährt.
Überstunden / Negativer Saldo
Die positive Differenz zwischen der geleisteten monatlichen Arbeitszeit und der monatlichen Sollarbeitszeit ergibt einen positiven Saldo. Ohne ausdrückliche Genehmigung der/des Vorgesetzten, darf dieser bei Vollzeitbeschäftigung höchstens 40 Stunden betragen.
Der negative Saldo ist bei Vollzeitbeschäftigung auf 20 Stunden begrenzt.
Bei Teilzeitbeschäftigung werden die Höchstwerte des positiven, resp. negativen Saldos im Verhältnis zum Anstellungsrad berechnet.
Überschreitungen sind innerhalb von 6 Monaten auszugleichen, wobei Überstundenarbeit mit Freizeit gleicher Dauer kompensiert wird.
Für weitere Informationen kann das Reglement vom 15. Juni 2009 über die Arbeitszeit des Staatspersonals konsultiert werden.
