Personaldienst
Universität Freiburg
Arbeitslosigkeit
Bei Arbeitslosigkeit händigt Ihnen der Personaldienst auf Anfrage eine "Arbeitgeberbescheinigung" oder eine "Bescheinigung über Zwischenverdienst" aus.
Bedingungen für den Erhalt der Arbeitslosenentschädigung:
Die Liste der Bedingungen stammt vom Amt für den Arbeitsmarkt des Staates Freiburg
- Die versicherte Person muss ganz oder teilweise arbeitslos sein,
- Der Wohnsitz muss sich in der Schweiz befinden,
- Die versicherte Person muss innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung während mindestens 12 Monaten in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben.
