Arbeitslosigkeit

Bei Arbeitslosigkeit händigt Ihnen der Personaldienst auf Anfrage eine "Arbeitgeberbescheinigung" oder eine "Bescheinigung über Zwischenverdienst" aus. 

 

Bedingungen für den Erhalt der Arbeitslosenentschädigung:

Die Liste der Bedingungen stammt vom Amt für den Arbeitsmarkt des Staates Freiburg

  • Die versicherte Person muss ganz oder teilweise arbeitslos sein,
  • Der Wohnsitz muss sich in der Schweiz befinden,
  • Die versicherte Person muss innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung während mindestens 12 Monaten in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben.

 

Link zum Amt für den Arbeitsmarkt des Staates Freiburg

Personaldienst - Av. Europe 20 - 1700 Freiburg - Tel +41 26 / 300 7060 - Fax +41 26 / 300 9795
personaldienst@unifr.ch - Swiss University