Der Erwerbsersatz wird folgenden Personen aubezahlt: 

  • Dienstleistenden Personen in der Schweizer Armee, im Zivilschutz und im Rotkreuzdienst,
  • Dienstleistenden Personen im Zivildienst,
  • Dienstleistende Personen in der J+S-Kaderbildung,
  • Dienstleisetende Personen in Jungsschützenleiterkursen

Bei jeden Diensteinsatz erhält der Teilnehmer einen Meldeschein, der die Anzahl der geleisteten Diensttage bestätigt. 

 

Der Erwerbsersatzbezüger füllt den Meldeschein aus und stellt diesen dem Personaldienst in den folgenden Fällen zu:  

  • Die Universität Freiburg ist Ihr einziger Arbeitgeber,
  • Sie haben mehrere Arbeitgeber: der Meldeschein wird dem Arbeitgeber Ihrer Wahl zugestellt; auf Anfrage stellen Ihnen die anderen Arbeitgeber eine Lohnbestätigung aus. Alle Unterlagen werden an den ausgewählten Arbeitgeber gerichtet,
  • Bei Arbeitslosigkeit, wenn die Universität Ihr letzter Arbeitgeber war,
  • Wenn Sie bei der Universität Freiburg arbeiten und gleichzeitig einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Auf Anfrage erstellt Ihnen der Personaldienst eine Lohnbestätigung. Alle Unterlagen werden an die zuständige Ausgleichskasse gerichtet.

 

Bezieht die dienstleistende Person während des Einsatzes einen Lohn der nicht weniger als der Erwerbsersatz beträgt, wird Letzterer an den Arbeitgeber bezahlt.

Bei Fragen hilft Ihnen Frau Mireille Zbinden gerne weiter.

Personaldienst - Av. Europe 20 - 1700 Freiburg - Tel +41 26 / 300 7060 - Fax +41 26 / 300 9795
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