Pensionierung
Das Pensionsalter liegt für Frauen und Männer zwischen 58 und 65 Jahren.
Die Frauen müssen demzufolge keinen besonderen Antrag stellen, wenn sie über das 64. Altersjahr hinaus bis zum vollendeten 65. Altersjahr arbeiten möchten.
Zwischen dem 58. und 65. Altersjahr beträgt die Kündigungsfrist für den Rücktritt aus Altersgründen drei Monate. Für die Lehrpersonen beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate auf das Ende des Schuljahres. Die vertragliche Festsetzung abweichender Fristen bleibt vorbehalten.
Mit dem Einverständnis des Arbeitgebers kann die Arbeitstätigkeit über das 65. Altersjahr hinaus bis zum 67. Altersjahr fortgesetzt werden.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, müssen bei ihrer Anstellungsbehörde einen entsprechenden Antrag einreichen, und zwar mindestens sechs Monate vor Vollendung des 65. Altersjahrs. Es besteht kein Anspruch darauf, die Tätigkeit über das 65. Altersjahr hinaus weiterführen zu können, und der Anstellungsbehörde steht es offen, den Antrag abzulehnen.
Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Françoise Wicky gerne zur Verfügung. Zudem können Sie die Personalinformation konsultieren.
