Dauer des Mutterschaftsurlaubs

Für alle Mitarbeiterinnen mit einem Vertrag auf unbestimmte Dauer beträgt der Mutterschaftsurlaub 16 Wochen.

Wenn sich die Mitarbeiterin im ersten Dienstjahr befindet, und sie im Anschluss daran die Arbeitstätigkeit nicht wieder aufnimmt, so beträgt der Mutterschaftsurlaub nur 12 Wochen.

Mitarbeiterinnen mit einem Jahresvertrag haben ebenfalls Anrecht auf einen Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen. Der Urlaub endet spätestens mit Vertragsende.

Wenn die Mitarbeiterin mit einem Vertrag von weniger als einem Jahr angestellt ist, beträgt der Mutterschaftsurlaub 8 Wochen. Ist die Mitarbeiterin bereits zum Zeitpunkt der Anstellung schwanger, so beträgt der Mutterschaftsurlaub 4 Wochen.

Die Mitarbeiterin kann bis zu 2 Wochen des bezahlten Mutterschaftsurlaubs vor dem voraussichtlichen Geburtstermin nehmen.

Die Mitarbeiterin darf in keinem Fall in den auf die Niederkunft folgenden 8 Wochen die Arbeit wieder aufnehmen.

 

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an den Personaldienst wenden.

 

 

 

Siehe auch: Mutterschaftsentschädigung

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