Arbeitgeberzulage für Kinder
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ein Monatsgehalt beziehen, haben Anspruch auf diese Zulage. Bitte reichen Sie das entsprechend ausgefüllte Gesuch an den Personaldienst.
Die Zulage beträgt monatlich:
- Fr. 150.- für jedes der beiden ersten Kinder;
- Fr. 75.- für das dritte und jeder weitere Kind.
Es wird nur eine Zulage pro Kind ausbezahlt. Die Zulage wird im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad ausgerichtet. Können zwei Personen Anspruch auf eine Zulage für das gleiche Kind geltend machen, so darf diese den Betrag einer vollen Zulage insgesamt nicht übersteigen; gegebenenfalls wird der ausbezahlte Betrag anteilsmässig gekürzt (Art. 112 StPR). Die Zulagen werden mit dem Gehalt ausbezhalt.
Bei Fragen hilft Ihnen Frau Mireille Zbinden gerne weiter.
