Personaldienst
Universität Freiburg
Kantonale Familienzulage
Senden Sie den ausgefüllten Meldeschein zur Festsetzung der Zulage an der Personaldienst.
Die kantonale Familienzulage beträgt monatlich:
- Fr. 245.- für jedes der ersten beiden Kinden;
- Fr. 265.- für das dritte und jedes weitere Kind.
Ab dem 16. Altersjahr wird eine Ausbildungszulage in Höhe von Fr. 305.-/Monat (für jedes der ersten beiden Kindern) bzw. Fr. 325.-/Monat (für das dritte und jeds weitere Kind) gewährt, und zwar bis spätestens Ende des Monats, in dem das Kind das 25. Altersjahr vollendet hat.
Die Kompetenz zur Gewährung der kantonalen Zulagen liegt allein bei der Ausgleichskasse. Die Zulagen werden mit dem Gehalt ausbezhalt.
Bei Fragen hilt Ihnen Frau Mireille Zbinden gerne weiter.
