Personaldienst
Universität Freiburg
AHV-Versicherungsausweis
Wer Beiträge bezahlt oder Leistungen bezieht, erhält einen AHV-Versicherungsausweis.
Der Versicherungsausweis muss in den folgenden Fällen bestellt werden:
- es wurde noch nie ein AHV-Versicherungsausweis erstellt
- die Personalien haben geändert (z. B. durch Heirat oder Scheidung)
- die Personalien des aktuellen AHV-Versicherungsausweises sind falsch
- bei Verlust des AHV-Versicherungsausweises
- mehrere Ausweise wurden ausgestellt (alle Ausweise sind der Anmeldung beizulegen)
Damit der AHV-Versicherungsausweis bestellt werden kann, bitten wir Sie die Anmeldung auszufüllen und dem Personaldienst zukommen zu lassen.
Die Anmeldung kann auch mit einem englischen oder italienischen Formular erfolgen.
