AHV-Versicherungsausweis


Wer Beiträge bezahlt oder Leistungen bezieht, erhält einen AHV-Versicherungsausweis.

 

Der Versicherungsausweis muss in den folgenden Fällen bestellt werden:

 

  • es wurde noch nie ein AHV-Versicherungsausweis erstellt
  • die Personalien haben geändert (z. B. durch Heirat oder Scheidung)
  • die Personalien des aktuellen AHV-Versicherungsausweises sind falsch
  • bei Verlust des AHV-Versicherungsausweises
  • mehrere Ausweise wurden ausgestellt (alle Ausweise sind der Anmeldung beizulegen)

 

Damit der AHV-Versicherungsausweis bestellt werden kann, bitten wir Sie die Anmeldung auszufüllen und dem Personaldienst zukommen zu lassen.

 

Die Anmeldung kann auch mit einem englischen oder italienischen Formular erfolgen.

Personaldienst - Av. Europe 20 - 1700 Freiburg - Tel +41 26 / 300 7060 - Fax +41 26 / 300 9795
personaldienst@unifr.ch - Swiss University