Quellensteuer

Mitarbeitende ausländischer Herkunft, sowie im Ausland niedergelassene Schweizerinnen/Schweizer unterliegen der Quellensteuer.

 

Davon ausgenommen sind:

  • Inhaberinnen/Inhaber einer Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung)
  • Ehepartnerinnen/Ehepartner von Schweizerinnen/Schweizer
  • Ehepartnerinnen/Ehepartner von Inhaberinnen/Inhaber einer Niederlassungsbewilligung

 

Je nach Zivilstand wird ein unterschiedlicher Tarif angewendet.

 

Bei Fragen hilft Ihnen Frau Colette Marchand gerne weiter

Personaldienst - Av. Europe 20 - 1700 Freiburg - Tel +41 26 / 300 7060 - Fax +41 26 / 300 9795
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