Personaldienst
Universität Freiburg
Quellensteuer
Mitarbeitende ausländischer Herkunft, sowie im Ausland niedergelassene Schweizerinnen/Schweizer unterliegen der Quellensteuer.
Davon ausgenommen sind:
- Inhaberinnen/Inhaber einer Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung)
- Ehepartnerinnen/Ehepartner von Schweizerinnen/Schweizer
- Ehepartnerinnen/Ehepartner von Inhaberinnen/Inhaber einer Niederlassungsbewilligung
Je nach Zivilstand wird ein unterschiedlicher Tarif angewendet.
Bei Fragen hilft Ihnen Frau Colette Marchand gerne weiter
