Personaldienst
Universität Freiburg
Unbezahlter urlaub
Die Dauer eines unbezahlten Urlaubs ist gesetzlich auf höchstens zwei Jahre festgelegt.
Der Personaldienst gewährt Gesuche auf unbezahlten Urlaub nur im Einverständnis mit der/dem Vorgesetzten der/des Gesuchstellenden.
Der unbezahlte Urlaub unterliegt folgenden Bedingungen:
- Die Dauer des unbezahlten Urlaubs wird nicht als Dienstzeit angerechnet.
- Dauert der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat, wird monatlich ein reduzierter Beitrag für die berufliche Vorsorge erhoben.
- Die Versicherungsdeckung ist auf die Risiken Tod und Invalidität beschränkt. Krankheit und Unfall sind ausgeschlossen.
- Falls nötig, muss die Unfalldeckung bei der Krankenkasse des Gesuchstellenden reaktiviert werden.
