Unbezahlter urlaub

Die Dauer eines unbezahlten Urlaubs ist gesetzlich auf höchstens zwei Jahre festgelegt.


Der Personaldienst gewährt Gesuche auf unbezahlten Urlaub nur im Einverständnis mit der/dem Vorgesetzten der/des Gesuchstellenden.

Der unbezahlte Urlaub unterliegt folgenden Bedingungen:

  • Die Dauer des unbezahlten Urlaubs wird nicht als Dienstzeit angerechnet.
  • Dauert der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat, wird monatlich ein reduzierter Beitrag für die berufliche Vorsorge erhoben.
  • Die Versicherungsdeckung ist auf die Risiken Tod und Invalidität beschränkt. Krankheit und Unfall sind ausgeschlossen.
  • Falls nötig, muss die Unfalldeckung bei der Krankenkasse des Gesuchstellenden reaktiviert werden.

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