lohngarantie bei krankheit und unfall

 

Vollständige Lohngarantie

Bei einem unbefristeten oder mindestens zweijährigen Arbeitsverhältnis wird die Lohnzahlung bei Ganztages- oder Teilabwesenheiten während höchstens 730 Tagen garantiert. 

Die Universität bezahlt den Lohn bei Arbeitsunfähigkeit während 365 Tagen. Erreicht die Arbeitsunfähigkeit 365 Tage, wird der Anstellungsvertrag von Rechts wegen aufgelöst. 

Ab dem 366. Tag übernimmt die Pensionskasse des Staatspersonals die Auszahlung der Taggelder. 

 

Teil-Lohngarantie

Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis von weniger als zwei Jahren, besteht bei ganzer oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit folgende Regelung:

Befristeter Vertrag von einem Jahr oder weniger: Lohngarantie während eines Monats.

Befristeter Vertrag von mehr als einem Jahr : Während des ersten Dienstjahres beträgt die Lohngarantie drei Monate, während des zweiten Dienstjahres sechs Monate.

 

Für weitere Informationen kann die Verordnung über die Lohngarantie bei Krankheit und Unfall konsultiert werden.

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