ferien

Setzen Sie den Zeitpunkt Ihrer Ferien jeweils gemeinsam mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten fest. 

 

Die Anzahl Urlaubstage hängt vom Alter ab: 

  • Bis zum vollendeten 49. Lebensjahr: 25 Tage

  • Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 50. Lebensjahr vollendet wird: 28 Tage

  • Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 58. Lebensjahr vollendet wird: 30 Tage

 

Unvollständiges Jahr

Bei Stellenantritt oder -austritt im Laufe des Jahres wird die Feriendauer im Verhältnis zur Dauer der Dienstzeit berechnet. 

 

Ferienguthaben vom vorherigen Jahr

Das Ferienguthaben vom vorherigen Jahr ist vor Ende März des laufenden Jahres zu beziehen.

 

Kürzung des Ferienguthabens

Das Ferienguthaben wird gekürzt, wenn die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter im Laufe des Jahres insgesamt während mehr als zwei Monaten an der Arbeit verhindert war. 

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