Probezeit

Vor Ablauf der Probezeit führt Ihr Vorgesetzer/Ihre Vorgesetzte mit Ihnen eine Personalbeurteilung durch. Falls nötig, wird die Probezeit einmalig um höchstens ein Jahr verlängert.

 

Dauer der Probezeit

Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beträgt die Probezeit ein Jahr.

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen beträgt die Probezeit je nach Vertragsdauer zwischen einem Monat und einem Jahr.

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