kündigung

Bitte adressieren Sie die Kündigung per Einschreiben an den Personaldienst. 

 

Während der ersten drei Monate der Probezeit

Der Vertrag ist beidseitig kündbar, mittels einer Frist von einer Woche auf das Ende einer Woche. 

Ab dem vierten Monat der Probezeit

Der Vertrag ist beidseitig kündbar, mittels einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Monats.

Bei Verlängerung der Probezeit um ein Jahr

Der Vertrag ist beidseitig kündbar, mittels einer Frist von zwei Monaten auf das Ende eines Monats.

Unbefristeter Arbeitsvertrag

Die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter kann das Arbeitsverhältnis mittels einer Frist von drei Monaten auf das Ende eines Monats kündigen. 

Befristeter Arbeitsvertrag von weniger als einem Jahr

Die Verträge der Universität sehen eine Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende eines Monats vor.

Befristeter Arbeitsvertrag von einem Jahr und mehr

Die Verträge der Universität sehen eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines Monats vor.

Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen

Das Arbeitsverhältnis kann nach vertraglich vereinbarten Bestimmungen zwischen der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter und dem Pesonaldienst auf einen gewählten Zeitpunkt hin aufgelöst werden. 

Personaldienst - Av. Europe 20 - 1700 Freiburg - Tel +41 26 / 300 7060 - Fax +41 26 / 300 9795
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