Personaldienst
Universität Freiburg
Vertretung eines abwesenden Mitarbeitenden
Wann kann ein Mitarbeitender vertreten werden?
Krankheit, Unfall, Mutterschaftsurlaub, Militär- und Zivildienst
Bedingung:
I.d.R kann die Vertretung nach einer Stellenvakanz von zwei Monaten erfolgen (Art. 14 StPR).
Vorgehensweise:
Ein Gesuch um Vertretung muss an den Personaldienst gerichtet werden.
