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Vertretung eines abwesenden Mitarbeitenden

 

Wann kann ein Mitarbeitender vertreten werden?

Krankheit, Unfall, Mutterschaftsurlaub, Militär- und Zivildienst

Bedingung:

I.d.R kann die Vertretung nach einer Stellenvakanz von zwei Monaten erfolgen (Art. 14 StPR). 

Vorgehensweise:

Ein Gesuch um Vertretung muss an den Personaldienst gerichtet werden. 

Personaldienst - Av. Europe 20 - 1700 Freiburg - Tel +41 26 / 300 7060 - Fax +41 26 / 300 9795
personaldienst@unifr.ch - Swiss University