Personalbeurteilung

 

Am Ende der Probezeit

Erfüllt der Mitarbeitende die Anforderungen der Stelle, ist die Probezeit bestanden. Das Bestehen der Probezeit ist Bedingung für die Lohnerhöhung.

Werden die Anforderungen der Stelle nicht erfüllt, kann die Probezeit verlängert, oder das Dienstverhältnis gekündigt werden.

 

Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräche

Das Mitarbeiterin- / Mitarbeitergespräch soll jeweils im letzten Quartal zwischen dem/der Vorgesetzen und dem/der direkt unterstellten Mitarbeiter/in stattfinden.

Hauptaugenmerk ist die dauerhafte Förderung der Kommunikation und konstruktiven Zusammenarbeit. Im Rahmen des Gespräches sollen zudem die Erfüllung des Pflichtenheftes sowie Weiterentwicklungsmöglichkeiten diskutiert werden. Zugleich werden mit der Einführung die gesetzlichen Grundlagen erfüllt, welche gemäss Art. 22 Abs. 1 StGB einen solchen Austausch vorsehen.

Formulare

 

Weitere Hilfsmittel

 

Personaldienst - Av. Europe 20 - 1700 Freiburg - Tel +41 26 / 300 7060 - Fax +41 26 / 300 9795
personaldienst@unifr.ch - Swiss University