Personalbeurteilung
Am Ende der Probezeit
Erfüllt der Mitarbeitende die Anforderungen der Stelle, ist die Probezeit bestanden. Das Bestehen der Probezeit ist Bedingung für die Lohnerhöhung.
Werden die Anforderungen der Stelle nicht erfüllt, kann die Probezeit verlängert, oder das Dienstverhältnis gekündigt werden.
Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräche
Das Mitarbeiterin- / Mitarbeitergespräch soll jeweils im letzten Quartal zwischen dem/der Vorgesetzen und dem/der direkt unterstellten Mitarbeiter/in stattfinden.
Hauptaugenmerk ist die dauerhafte Förderung der Kommunikation und konstruktiven Zusammenarbeit. Im Rahmen des Gespräches sollen zudem die Erfüllung des Pflichtenheftes sowie Weiterentwicklungsmöglichkeiten diskutiert werden. Zugleich werden mit der Einführung die gesetzlichen Grundlagen erfüllt, welche gemäss Art. 22 Abs. 1 StGB einen solchen Austausch vorsehen.
Formulare
- Feedbackformular (blau)
- Formular zur Beurteilung von Mitarbeitenden ohne Führungsverantwortung (gelb)
- Formular zur Beurteilung von Mitarbeitenden mit Führungsverantwortung (grün)
- Personalbeurteilung von Unterrichtspersonal
Weitere Hilfsmittel
