fristen zur einreichung der Anstellungsunterlagen
Personal Schweizer Nationalität
15 Tage vor Stellenantritt
Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird der Dienstantritt beibehalten. Die
rechtzeitige Bezahlung des ersten Gehalts wird nicht
garantiert.
Zudem kann die Bereitstellung verschiedener technischer Mittel nicht garantiert werden, z.B. das Informatikkonto, die Mailadresse, Schlüssel und Zugangsberechtigungen zu elektronischen Türen. Auch die Erstellung der Campuscard kann sich verzögern (d.h. kein Kopieren, kein elektronisches Portemonnaie, keine Legitimationskarte, keine Ausleihe von Büchern bei den Bibliotheken etc.).
Personal aus EU-25/EFTA-Staaten
30 Tage vor Stellenantritt
Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird der Dienstantritt beibehalten. Die rechtzeitige Bezahlung des ersten Gehalts wird nicht garantiert.
Zudem kann die Bereitstellung verschiedener technischer Mittel nicht
garantiert werden, z.B. das Informatikkonto, die Mailadresse, Schlüssel
und Zugangsberechtigungen zu elektronischen Türen. Auch die Erstellung
der Campuscard kann sich verzögern (d.h. kein Kopieren, kein
elektronisches Portemonnaie, keine Legitimationskarte, keine Ausleihe
von Büchern bei den Bibliotheken etc.).
Personal aus Drittstaten/EU-2
45 Tage Stellenantritt
Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird der Stellenantritt verschoben.
