fristen zur einreichung der Anstellungsunterlagen

 

Personal Schweizer Nationalität

15 Tage vor Stellenantritt

Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird der Dienstantritt beibehalten. Die rechtzeitige Bezahlung des ersten Gehalts wird nicht garantiert.
Zudem kann die Bereitstellung verschiedener technischer Mittel nicht garantiert werden, z.B. das Informatikkonto, die Mailadresse, Schlüssel und Zugangsberechtigungen zu elektronischen Türen. Auch die Erstellung der Campuscard kann sich verzögern (d.h. kein Kopieren, kein elektronisches Portemonnaie, keine Legitimationskarte, keine Ausleihe von Büchern bei den Bibliotheken etc.).

Personal aus EU-25/EFTA-Staaten

30 Tage vor Stellenantritt

Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird der Dienstantritt beibehalten. Die rechtzeitige Bezahlung des ersten Gehalts wird nicht garantiert.
Zudem kann die Bereitstellung verschiedener technischer Mittel nicht garantiert werden, z.B. das Informatikkonto, die Mailadresse, Schlüssel und Zugangsberechtigungen zu elektronischen Türen. Auch die Erstellung der Campuscard kann sich verzögern (d.h. kein Kopieren, kein elektronisches Portemonnaie, keine Legitimationskarte, keine Ausleihe von Büchern bei den Bibliotheken etc.). 

Personal aus Drittstaten/EU-2

45 Tage Stellenantritt

Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird der Stellenantritt verschoben.

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