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Anstellung von Personal

Hier finden Sie alle erforderlichen Informationen zur Anstellung von Mitarbeitenden:

Erste Anstellung

Wiederanstellung

Verlängerung in der gleichen Funktion

Veränderung einer bestehenden Anstellung

Anstellung in einer neuen Funktion

 

sowie die Anstellungsfristen

 

Beachten Sie, dass eine Vollzeitbeschäftigung von 100% nicht überschritten werden darf. Ausnahmefälle müssen vom Personaldienst genehmigt werden.

Personaldienst - Av. Europe 20 - 1700 Freiburg - Tel +41 26 / 300 7060 - Fax +41 26 / 300 9795
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