Bestätigungen
Für Bestätigungen aller Arten (Studiennachweis, Notenbestätigung, Schlussbestätigung, englische Übersetzung der Noten, usw.) bitte wenden sie sich per mail an decanat-ses@unifr.ch oder kommen sie ins Dekanat vorbei, Öffnungszeiten : Montag-Donnerstag 9.00 bis 11.00 Uhr).
Bestätigungen zum Selbstausdruck (myData)
Einschreibebestätigung und Exmatrikulation
Gleichwertigkeit von Lizenziat/Diplom/Masterabschluss
Zwei- oder dreisprachiges Studium
Den Kandidaten eines Bachelordiploms, die wenigstens 40% der hierfür zu berücksichtigenden ECTS Kreditpunkte aus Prüfungen oder schriftlichen Arbeiten in der zweiten Studiensprache (Deutsch oder Französisch) erworben haben, wird ein Diplom mit der Erwähnung des zweisprachigen Studiums ausgestellt.
Den Kandidaten eines Masterdiploms, die wenigstens 40% der hierfür zu berücksichtigenden ECTS Kreditpunkte aus Prüfungen oder schriftlichen Arbeiten in der zweiten Studiensprache (Deutsch oder Französisch oder Englisch) erworben haben, wird ein Diplom mit der Erwähnung des zweisprachigen Studiums ausgestellt.
Den Kandidaten eines Masterdiploms, die wenigstens 18 der hierfür zu berücksichtigenden ECTS Kreditpunkte aus Prüfungen oder schriftlichen Arbeiten der Kurse und der Seminare in allen drei Studiensprache (Deutsch, Französisch und Englisch) erworben haben, wird ein Diplom mit der Erwähnung des dreisprachigen Studiums ausgestellt.
Siehe Reglement über die Organisation des Studiums und der Examina vom 18. Februar 2009
FAQ (Frequently Asked Questions)
Nach dem Reglement über die Organisation des Studiums und der Examina (art. 4) muss die Bachelorarbeit im Zusammenhang mit einem Semesterkurs geschrieben werden, der für den angestrebten Bachelortitel kennzeichnend ist. Es können jedoch Bachelorarbeiten zu einem externen Kurs des Studienganges zugelassen werden, wenn es sich um einen zum Studienprogramm gehörenden Kurs handelt und das Thema einen engen Bezug zur gewählten Studienrichtung (BWL bzw. VWL) aufweist. Es reicht ein Antrag per Brief oder E-Mail an das Dekanat SES, in dem das Thema und der/die Betreuer/In genannt werden und der enge Bezug des Themas zur Studienrichtung erläutert wird. Im Falle von Bachelor-Arbeiten zu „Finances publiques“ (Prof. Dafflon) ist ein solcher Antrag nicht nötig; zu diesem Kurs können auch BWL-Studenten Ihre Bachelorarbeit ohne weitere Vorbedingung schreiben.
Sie können mit Prüfungen des folgenden Studienjahrs beginnen, sobald sie 36 von 60 ECTS Kreditpunkte des vorherigen Studienjahrs bestanden haben (plus bestandene Seminararbeit und bestandener Sprachkurs beim Übertritt in das 3. Studienjahr). Solange Sie jedoch nicht mindestens 48 von 60 ECTS-Kreditpunkten eines Studienjahres bestanden haben, dürfen Sie höchstens fünf Prüfungen des folgenden Studienjahres ablegen.
Eine Ausnahme ist nur auf schriftlich begründeten Antrag (Brief) an das Dekanat SES möglich. Eine Begründung kann zum Beispiel ein Wechsel der Studienrichtung oder des Studienorts sein, der zur Folge hat, dass noch einige Veranstaltungen des ersten oder zweiten Studienjahrs nachgeholt werden müssen.
Nach Reglement werden verspätete Anmeldungen zurückgewiesen, „es sei denn, der Kandidat oder die Kandidatin könne mit Belegen nachweisen, dass aussergewöhnliche, von seinem oder ihrem Willen unabhängige Umstände ihn oder sie an der rechtzeitigen Anmeldung gehindert haben. Der oder die Examensdelegierte entscheidet.“
Diese aussergewöhnlichen Umstände müssen in einem schriftlichen Antrag an das Dekanat SES unter Beifügung von Belegen nachgewiesen werden.
Nein. Siehe Art. 16 Abs. 2 des Reglements.
Ja. Art. 16 Abs. 2 des Reglements steht dem nicht entgegen.
Ja. Durch schriftliche Mitteilung (formloser Brief) an das Dekanat.
Nein, weil mehr als 60 ECTS-Punkte in beiden Studienprogrammen identisch sind.
Bis zum letzten Donnerstag vor Beginn des folgenden Studiensemester.
Ja, sie können sich bis zum letzten Arbeitstag am Mittag (12:00 Uhr) vor der Prüfung zurückziehen. Falls der Rückzug nach der Enschreibefrist erfolgt, wird die Prüfungsgebühr zurückbehalten. Auf Ihr Login mySES müssen sie sich von der Prüfung abmelden.
Im Fall einer Examensüberschneidung können sie eine begründete Anfrage an den Examensdelegierten stellen. Dieser wird wenn möglich eine Lösung vorschlagen.