Das Doktoratsstudium richtet sich an Inhaber eines Masters (Lizentiat oder Diplom), die Ihre Ausbildung mit einer spezifischen Forschungarbeit ergänzen möchten.
Die Würde des Doktors in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Dr.rer.pol) oder Doktors in Sozialwissenschaften (Dr.rer.soc.) wird durch Promotion der Kandidatin/dem Kandidat verliehen, die/der die Disputation gemäss Reglement, erfolgreich bestanden hat und deren/dessen Dissertation eingereicht, angenommen und veröffentlicht worden ist.
Zulassung und Einschreibung zum Doktoratsstudium
1. Die Zulassungsbedingungen
Es bestehen keine Einschreibefristen für das Doktoratsstudium.
Um zum Doktoratsstudium zugelassen zu sein, muss man :
- durch einen Professor der Fakultät vorgeschlagen werden
- Inhaber eines Master der Fakultät, mit einer Durchschnittsnote von mindestens 5,00 sein oder Inhaber eines anderen universitären Masters mit mindestens 60 ECTS in Wirtschafts- und/oder Sozialwissenschaften und einer Durschnittsnote von mindestens 5,00 sein und
- für ein Doktoratsstudium an seiner Herkunfstuniversität zugelassen sein.
Die MAS (Master of Advanced Studies) sind nicht als Aufnahmebedingung zugelassen. Die Zulassung mit einer anderen vorherigen universitären Ausbildung wird vorbehalten.
Die Fakultät (durch ihren Immatrikulationsdelegierte) must dem vom Leiter des Promotionsvorhabens und gegebenenfalls, des Rates des zuständigen Departements, unterschriebenen Vorschlag zugestimmt haben.
Die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung der Universität prüft die Echtheit der Diplome und der Originalzeugnisse. Sobald die Dienstelle die Einschreibegehnemigung der Fakultät erhalten hat, wird sie Sie and der Universität einschreiben
2. Das Vorgehen
Vor jedem Einschreibverfahren müssen Sie eine Leiterin/einen Leiter Ihres Promotionsvorhabens gefunden haben. Informieren Sie sich über die Lehr- und Forschungsbereiche der verschiedenen Departemente und Lehrstühle und nehmen Sie direkt Kontakt mit der Professorin/dem Professor auf.
- Website von der Professorenschaft, welche eine Dissertation leiten können
- Website der Departemente und Institute
- Website der Forschungsprojekte
Wenn Sie den Leiter Ihres Promotionsvorhabens treffen, füllen Sie mit Ihm das fakultäre Einschreibeformular aus unde senden Sie dieses Dokument an das Dekanat mit einer Kopies Ihres Diploms, aus welcher die erreichte Gesamtnote ersichtlich ist Falls der Master oder das Diplom an einer ausländischen Universität erworben wurde, wird auch eine Bestätigung benétigt, dass Sie für ein Doktoratsstudium an Ihrer Herkunftsuniversität zugelassen sind.
Für alle weiteren Informationen kontaktieren Sie bitte das Dekanat (email: decanat-ses@unifr.ch, Dekanat).
Um die Einschreibung zu beschleunigen, können Sie gleichzeitig die Zulassungsformalitäten am Einschreibedienst der Universität abwickeln:
- Anmeldeformular der Universität und Liste der einzureichenden Dokumente: Interessierte mit Schweizer Vorbildung oder Interessierte mit ausländische Vorbildung
Sie können das Promotionsstudium nur beginnen, wenn Sie sowohl einen schriftlichen Zulassungsbescheid der Fakultät, als auch einen schriftlichen Zulassungsbescheid des Einschreibebüros der Universität haben.
Diese Vorgehen müssen von jedem Kandidat zum Doktoratsstudium eingehalten werden, auch wenn Sie einen Vertrag zum Diplomassistent/zur Diplomassistentin unterschrieben haben.
3. Doppeldoktorate und Finanzierungsmöglichkeiten
Das Doppeldoktorat (Gemeinsame Dissertationsbetreuung, 'cotutelle') bezeichnet die gleichzeitige Einschreibung zum Doktoratsstudium in einer zweiten Universität im Ausland, mit einem dortigen Professor/einer Professorin als Co-Leiter/In des Promotionsvorhaben. Diese Möglichkeit führt zu zwei Diplome.
Das Studium im Doppeldoktorat ist vertraglich zwischen den beiden Universitäten geregelt. Es besteht die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung durch die Schweizerische Rektorenkonferenz (CRUS).
Die Fakultät vergibt keine Stipendien. Die Finanzierungsmöglichkeiten können folgende sein:
- Diplomassistenz: mit einer Assistentsstelle, begrenzt zu 5 Jahre, haben sie das Recht und die Pflicht, die Hälfte Ihrer Arbeitszeit für Ihre Dissertation zu benutzen;
- Forschungsmitarbeit: als wissenschaftlicher Mitarbeiter/wissenschafltiche Mitarbeiterin des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) im Zusammenhang mit einem Forschungsprojekt des Leiter/der Leiterin Ihres Promotionsvorhaben können sie ähnlichen Bedingungen wie für der Assistentenstellen aushandeln
Die Dienststelle Forschungsförderung der Universität Fribourg schlägt Adressen und Informationen vor, um Finanzierungsmöglichkeiten zu finden
4. Andere nützliche Links
- Programmes doctoraux de la CUSO (seulement en français)
- Portail de Relève académique(seulement en français)
- Seite Doktorat des Departements für Volkswirtschaft
- Graduiertenkollegien Gender Studies Schweiz