- 12 Monate
Informationssammlung: Die Studierenden informieren sich bei der Dienststelle für internationale Beziehungen (www.unifr.ch/international) über die möglichen Programme und Gastuniversitäten. Sie erkundigen sich über die Zulassungsbedingungen und besuchen die Webseiten der gewünschten Universitäten, um die Sprachanforderungen einzuschätzen sowie die Kompatibilität der Studienprogramme mit dem hiesigen akademischen Studium zu vergleichen. Die Informationen über BeNeFri befinden sich unter www.unifr.ch/benefri.
- 8 Monate
Bewerbungsantrag: Die Studierenden fülllen das zum gewünschten Austauschprogramm gehörende Bewerbungsformular aus und denken daran, im gegebenen Fall mehrere Wunschuniversitäten anzugeben. Dieses Dossier ist der Koordinatorin der Fakultät zur Unterschrift zu unterbreiten. Sie dürfen für zwei unterschiedliche Programme kandidieren. Auf die Fristen der Dienstelle für internationale Beziehungen achten! Das Bewerbungsdossier für BeNeFri befindet sich auf der entsprechenden Homepage, braucht von der Koordinatorin der Fakultät nicht unterzeichnet zu werden und muss ganz zu Beginn des Semesters bei der Dienststelle für Zulassung eingereicht werden. Ohne diese Einschreibung können Zugbillets und Prüfungsgebühren nicht zurückerstattet werden.
- 6 Monate
Unterschiedliche Vorbereitungen: Überprüfen Sie die Semester- und Prüfungsdaten. Schreiben Sie sich für Sprachkurse ein, falls dies nötig sein sollte. Vergessen Sie nicht, Ihr Budget zu planen. Denken Sie an eine Unterkunft sowie an die notwendigen Identitätspapiere. Kontaktieren Sie Studentenorganisationen (z.B. das International Exchange Erasmus Student Network, ESN, www.esn.org. Warten Sie die Antwort der Gastuniversität ab, reagieren Sie aber sofort, falls die Antwort nicht fristgerecht eintreffen sollte. Bleiben Sie mit der Dienststelle für internationale Beziehungen in Kontakt.
- 6 Monate
Studienvertrag: Haben die Studierenden von der Dienststelle für internationale Beziehungen eine Antwort bezüglich ihrer definitiven Gastuniversität erhalten, so besorgen sie sich Kursbeschreibungen (Inhalt, ECTS, Art der Prüfung, …) der Lehrveranstaltungen, die sie besuchen möchten (Internet, Informationen von ehemaligen Mobilitätsstudenten, …) und bereiten einen Studienvertrag vor (auch auf dem Dekanat zu finden), den sie anschliessend mit dem/der Studien- und MobilitätsberaterIn des betroffenen Departements besprechen und von ihm/ihr durch Unterschrift genehmigen lassen.
- 4 Monate
Validierung des Vertrages: Die Studierenden händigen der Koordinatorin der Fakultät das Original des vereinbarten Studienvertrages aus. Der Vertrag wird dann auch vom Immatrikulationsdelegierten genehmigt und an die Studierenden zurückgeschickt.
- Abfahrt
Genehmigung von Änderungen: Alle Änderungen des Studienprogramms, die einmal vor Ort noch vorgenommen werden müssen, müssen von dem/der zuständigen Studien- und MobilitätsberaterIn genehmigt werden. Ohne diese Bewilligung können sich die Studierenden im Vertrag nicht definierte Kurse nicht anrechnen lassen. Die Studierenden können per E-Mail mit dem/der MobilitätsberaterIn Kontakt aufnehmen (immer chantal.achermann@unifr.ch als Kopie im Mail setzen).
- nach der Rückkehr
Anrechnungsdossier: Nach ihrer Rückkehr richten sich die Studierenden an die Koordinatorin der Fakultät, um sich die Examensresultate anrechnen zu lassen. Das Dossier beinhaltet die Belege über eventuelle Veränderungen des Studienvertrages, die Noten, sowie eine Notenskala der Gastuniversität. Das Dossier kann per Post geschickt werden.
+ 3 Monate
Anerkennung der Noten: Der Immatrikulationsdelegierte behandelt das Dossier und rechnet ausschliesslich die ausreichenden Noten an. Die Bestätigung wird an die Studierenden und an das Dekanat geschickt.
