Sénat de l'Université de Fribourg
Senat der Universität Freiburg
 

REKTORAT

Aufgaben des Senats

Das Universitätsgesetz vom 19. November 1997 setzt die Aufgaben und Kompetenzen des Senats fest. Der Senat ist das beschliessende Organ der Universität Freiburg.

Gesetz über die Universität vom 19. November 1997

Der Senat

 

Art. 33. c) Kompetenzen und Aufgaben

 

1- Der Senat ist das beschliessende Organ der Universität. Er hat folgende Kompetenzen und Aufgaben:

 
  • Er erlässt die Statuten der Universität und die Reglemente und Vereinbarungen, die die gesamte Universität betreffen.
  • Er genehmigt unter Vorbehalt der Zuständigkeiten des Kantons und des Bundes die vom Rektorat ausgearbeiteten Schriftstücke zur Festlegung der allgemeinen Politik und des Entwicklungskonzepts der Universität.
  • Er genehmigt die Statuten der Fakultäten.
  • Er genehmigt die Statuten der universitären Körperschaften.
  • Er wählt den Rektor auf Antrag der Plenarversammlung.
  • Er wählt die Vizerektoren auf Antrag des Rektors sowie die Beisitzer und Ersatzbeisitzer der Rekurskommission.
  • Er gewährleistet die akademische Freiheit.
  • Er nimmt zuhanden der Direktion und des Staatsrates Stellung zu dem vom Rektorat beantragten Globalbudget und zum Leistungsauftrag sowie zum Budget und zur Rechnung der Universität.
  • Er heisst den Jahresbericht des Rektorats gut.
  • Er gibt zuhanden des Rektorats Empfehlungen ab zu allen Fragen, die für die Universität von allgemeinem Interesse sind.
 

2- Im Einvernehmen mit dem Rektorat unterzieht der Senat periodisch die allgemeine Politik, die Tätigkeit, die Vorlesungen und Kurse sowie den Betrieb der Universität ganz oder teilweise einer Evaluation.

 

 

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Kontakt: senat@unifr.ch    -   Swiss University