Aufgaben des Senats
Das Universitätsgesetz vom 19. November 1997 setzt die Aufgaben und Kompetenzen des Senats fest. Der Senat ist das beschliessende Organ der Universität Freiburg.
Gesetz über die Universität vom 19. November 1997
Der Senat |
Art. 33. c) Kompetenzen und Aufgaben |
1- Der Senat ist das beschliessende Organ der Universität. Er hat folgende Kompetenzen und Aufgaben: |
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2- Im Einvernehmen mit dem Rektorat unterzieht der Senat periodisch die allgemeine Politik, die Tätigkeit, die Vorlesungen und Kurse sowie den Betrieb der Universität ganz oder teilweise einer Evaluation. |