Rectorat de l'Université de Fribourg
Rektorat der Universität Freiburg
 

Rektorat der Universität Freiburg

Das Rektorat ist das leitende und vollziehende Organ der Universität. Es ist verantwortlich für die allgemeine Politik der Universität, die Strategie und Mehrjahresplanung sowie die Beziehungen mit Behörden, Institutionen und anderen Lehr und Forschungseinrichtungen.

Auftrag

Das Rektorat hat den Auftrag, die Universität Freiburg im Sinne ihres Leitbilds und gemäss dem Universitätsgesetz und den Statuten der Universität zu führen.

Aufgaben des Rektorats

Das Gesetz vom 19. November 1997 über die Universität überträgt dem Rektorat der Universität die folgenden Aufgaben:

Es beantragt dem Senat die Statuten der Universität sowie die Reglemente und Vereinbarungen, die die gesamte Universität betreffen.
   
 
Es ist verantwortlich für die Ausarbeitung der allgemeinen Politik der Universität und ihres Entwicklungskonzepts, insbesondere der Mehrjahresplanung; es fördert die Koordination mit den anderen Lehr- und Forschungseinrichtungen.
   
 
Es nimmt zuhanden des Senats Stellung zu den Statuten der Fakultäten und der universitären Körperschaften.
   
 
Es genehmigt die von den Fakultäten ausgearbeiteten Reglemente.
   
 
Es sorgt dafür, dass alle Stellen, deren Inhaber ernannt werden können, insbesondere diejenigen der Professorenschaft und der wissenschaftlichen Mitarbeiter, in Übereinstimmung mit der allgemeinen Politik der Universität und ihrem Entwicklungskonzept geschaffen, aufgehoben oder wiederbesetzt werden.
   
 
Es gewährleistet die Koordination von Lehre und Forschung innerhalb der Universität und erlässt Reglemente über interfakultäre Studien.
   
 
Es organisiert im Einvernehmen mit den Fakultäten die Qualitätskontrolle in Lehre und Forschung und übermittelt dem Senat einen Bericht.
   
 
Es arbeitet den Antrag für das Globalbudget und für den Leistungsauftrag sowie das Budget der Universität aus; dabei berücksichtigt es die Anträge der Fakultäten und verständigt sich mit den zuständigen Dienststellen des Staates.
   
 
Es gewährleistet die Verwaltung des Rechnungs- und Personalwesens der Universität und die zweckmässige Benützung ihrer Räumlichkeiten und Einrichtungen.
   
 
Es erlässt die Richtlinien zur zentralen Verwaltung der Universität und der ihm unterstehenden Dienste und Kommissionen.
   
 
Es prüft zusammen mit den zu ständigen Dienststellen des Staates die Projekte für den Bau und die Instandstellung der Universitätsgebäude.
   
 
Es beantragt den Organen der Universität und der Fakultäten alle im Interesse der Universität liegenden Massnahmen.
   
 
Es entscheidet bei Konflikten zwischen Fakultäten, unter Vorbehalt der Beschwerde an den Staatsrat.
   
 
Es sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung an der Universität und ergreift die Disziplinarmassnahmen nach den Statuten der Universität.
   
 
Es sorgt für die Anwendung des Gesetzes, der Statuten und der Reglemente an der Universität.
   
 
Es stellt der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport den Jahresbericht zuhanden des Staatsrats zu.
     
     

Aufgaben des Rektors:

Dem Rektor sind im Besonderen die folgenden Aufgaben übertragen:

Der Rektor leitet und präsidiert das Rektorat; er führt dessen Beschlüsse aus und erledigt die laufenden Geschäfte.
   
 
Er sorgt für einen guten Betrieb der Universität und ergreift alle dazu erforderlichen Massnahmen und Initiativen.
   
 
Er vertritt die Universität im Rahmen des Gesetzes und der Statuten; er kann sich vertreten lassen.
   
 
Er leitet die zentrale Verwaltung der Universität.
   
     
     

LIENS

Universität Freiburg   -   Rektorat  -   Av. Europe 20   -   1700 Freiburg  -  tel +41 26 300 71 11    -   fax +41 26 300 97 00    -  
kontakt: rectorat@unifr.ch   -   Swiss University