Allgemeines
Während den Sprechstunden können Sie sich am Lehrstuhl für Seminararbeiten in den Fächern Rechtsgeschichte und Religionsrecht eintragen. Die Frist läuft ab und mit dem Tag der Einschreibung und dauert 3 Monate.
Die Seminararbeit ist in zweifacher gebundener Ausführung beim Lehrstuhl einzureichen und via E-Mail als Word-Dokument gleichzeitig an Herrn Stefan Kölbener und an Frau Persheng Sharifi zu senden. Die Einreichung der Tabella wird nicht mehr benötigt, die Arbeiten werden direkt via Gestens in der E-Tabella erfasst.
Die beiden gebundenen Exemplare sind am Schluss mit einer Plagiatserklärung/Eigenständigkeitserklärung zu ergänzen und zu unterzeichnen.
Bei Fragen zur formalen oder inhaltlichen Natur nehmen Sie rechtzeitig mit uns Kontakt auf.
Wir behalten uns vor, Seminararbeiten, welche nicht den Merkpunkten und Richtlinien entsprechen, ohne inhaltliche Korrektur zur Überarbeitung zurückzuweisen!
Rechtsgeschichte
Das Thema kann aus der Liste mit Themenvorschlägen ausgewählt werden, sobald diese am Anfang des Semesters publiziert wurde. Eine freie Themenwahl ist nicht möglich. Bevor mit der Arbeit begonnen wird, sollte die Einführungslektion für Seminararbeiten in Rechtsgeschichte in der ersten Übungsstunde besucht werden.
Es kann jederzeit mit einer Seminararbeit begonnen werden. Seminararbeiten im Fach Rechtsgeschichte können nicht auf Französisch eingereicht werden.
Religionsrecht
Das Thema kann aus der Liste mit Themenvorschlägen ausgewählt werden, sobald diese jeweils am Anfang des Wintersemesters publiziert wurde. Eine freie Themenwahl ist nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit, eine Seminararbeit auf Französisch zu verfassen.
Es kann jederzeit mit einer Seminararbeit begonnen werden.
Die maximale Anzahl Einschreibungen für das Thema „Die Legitimität der Beschneidung von Knaben aus religiösen Gründen“ wurde erreicht. Dieses Thema wird daher in dieser Session nicht mehr vergeben.
Für Konsultationen in der Bibliothek für Kircherenrecht beachten Sie bitte die eingeschränkten Öffnungszeiten!
Masterarbeit
Um eine Masterarbeit zu verfassen, melden Sie sich frühzeitig beim Dekanat. Bei der Einschreibung müssen Sie angeben, an welchem Tag Sie mit der Masterarbeit beginnen und in welchem Fach (Rechtsgeschichte oder Religionsrecht) Sie diese verfassen möchten. Das Thema wird anschliessend vom Dozenten festgelget und ist am Stichtag beim Dekanat abzuholen. Die vollendete Arbeit muss spätestens nach 14 Tagen wiederum beim Dekanat eingereicht werden. Bei Fragen zum formalen Ablauf wenden Sie sich gerne an das Dekanat.
Grunsätzlich gelten für die Masterarbeiten die gleichen Merkpunkte und Richtlinien, wie für die Seminararbeiten.