Antrag der Bachelor-Arbeit

Der Termin für die Abgabe der Bachelor-Arbeit kann in begründeten Ausnahmefällen auf einen schriftlichen Antrag vom Departementsrat verlängert werden. Der Departementsrat ermächtigt den/die Departementspräsidenten/präsidentin, eine erstmalige Verlängerung der Abgabefrist zu genehmigen, sofern die betreuende und die begutachtende Person einverstanden sind. Bei der Festsetzung eines neuen Abgabetermins sind auch die Bedürfnisse der betreuenden und der begutachtenden Person zu berücksichtigen.

Fristen für die Bachelor-Arbeit

Die Daten und Fristen für die Bachelor-Arbeiten sind die folgenden:

  • Beginn der Arbeit: Juni 2012
  • Abgabe der 1. Version der Arbeit: 05.04.2013  
  • Definitive Abgabe der Arbeiten: 10.05.2013
 
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