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Informationen des Curator Studiorum und des Dekanates
Mitteilungen vom 15. Februar 2011
Öffentliche Vorträge und Agenda FS 2011
Doktorate und Habilitationen der Theologischen Fakultät – Akademisches Jahr 2009/2010
Nichterbrachte Evaluationen
Sehr geehrte Studentinnen und Studenten,
offenbar herrscht einige Unklarheit über den Ablauf bei Nichterscheinen zu den Prüfungen bzw. Nichtabgabe einer vorgesehenen Seminararbeit. Hierzu einige klärende Anmerkungen:
- Ein NICHT mit einer Prüfung/Seminararbeit abgeschlossener Kurs bleibt automatisch in Gestens eingeschrieben, ebenso die dazugehörige Prüfung.
- Werden die Kurse/Prüfungen nicht aus Gestens ausgetragen, wird der entsprechende Kurs bei dreimaligem Nichterscheinen als NICHT BESTANDEN gewertet.
- Wir bitten Sie, von Zeit zu Zeit in Ihrem Gestenskonto nachzusehen und evtl. von Ihnen nicht belegte Kurse entweder selbst zu löschen oder die Prüfung zu verschieben oder, falls dies nicht mehr möglich ist, sich an das Dekanat (barbara.eversgreder@unifr.ch) zu wenden, damit die Kurse aus Gestens ausgetragen werden können.
Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zu Ihrer Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Barbara Evers Greder
Proseminare Philosophie
Akademisches Jahr 2010 / 11
broschuere_ps_2010_11.pdf
Die Fristen für die Abgabe der schriftlichen Arbeiten (BA/MA/Lizentiat)
Die Fristen für die Abgabe der schriftlichen Arbeiten (BA/MA/Lizentiat) sind die folgenden:
- 1. April (Einreichen Schlussexamen in der Prüfungswoche nach den Vorlesungen des Frühjahrsemester [Ende Mai / Anfang Juni])
- 1. Juli (Einreichen Schlussexamen in der Prüfungswoche vor Beginn der Vorlesungen im Herbstsemester [September])
- 1. Oktober (Einreichen Schlussexamen in der Prüfungswoche zwischen dem Ende der Vorlesungen und Weihnachten oder vor Beginn des Frühjahrsemesters [Dezember oder Februar])
Abgabe – Archivierung – Veröffentlichung der wissenschaftlichen Abschlussarbeiten
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