Unbenanntes Dokument
Qualität der
beruflichen Bildung
Qualité de la
formation professionnelle

Advocatory Apporach

Der so genannte "Advocatory Approach" (Advokatorischer Ansatz) bietet sich als Alternative für herkömmliche Verfahren zur Kompetenzmessung an. Er überwindet deren Schwächen, indem er die Bewertung der Qualität des Unterrichtshandelns von Lehrpersonen anhand authentischer Unterrichtssituationen ermöglicht und gleichzeitig Rückschlüsse auf die Unterrichtskompetenz der bewertenden Lehrpersonen zulässt.

Der "Advocatory Approach" (advokatorischer Ansatz) ist eine neue Methode zur Kompetenzmessung. Er ermöglicht eine indirekte, aber in hohem Masse generalisierbare Aussage darüber, wie gut eine Lehrperson berufsfachlichen Unterricht in Bezug auf ein bestimmtes Kompetenzprofil durchführt. In herkömmlichen Verfahren werden v.a. zwei Methoden zur Kompetenzmessung verwendet: unmittelbare Beobachtung und Selbst-evaluation (Frey, 2006). Beide Methoden genügen aus verschiedenen Gründen nicht, um Kompetenzprofile im täglichen Unterricht messen zu können. Als Lösung und alternative Diagnosemethode bietet sich der advokatorische Ansatz an (Oser et al., 2007): Eine Lehrperson für berufsfachlichen Unterricht sitzt als Beobachter/-in vor einem Computer und füllt einen elektronischen Fragebogen aus, der als Kernelement eine Filmvignette enthält, die authentische, holistische und standardbezogene Klassenzimmersituationen aus drei Perspektiven (gesamtes Klassenzimmer, Lehrperson, Lernende/-r die/den die Lehrperson zu einem bestimmten Zeitpunkt anspricht) darstellt. Das gezeigte Unterrichtsverhalten der Lehrperson wird von der beobachtenden Lehrperson im Fragebogen bewertet, der auf die Filmvignette folgt (vgl. Oser/Salzmann/Heinzer, 2009, S. 71f.).

Mit ihrer Auswertung kommentiert die beobachtende Lehrperson nicht nur die Unterrichtskompetenzen der beobachteten Lehrperson, sondern gibt gleichzeitig Informationen über ihre eigene kognitive Kompetenzstruktur – zum entsprechenden Standard – preis. Wir gehen davon aus, dass durch ihr Urteil, die beobachtende Lehrperson ihre Kompetenzen offenlegt. Mit anderen Worten meint advokatorisch, dass die von einer bewertenden Lehrperson vorgenommene Beurteilung Aussagen über ihre eigene Unterrichtskompetenz zulässt, aber nicht über ihre Performanz, weil nicht vorhersagbar ist, ob eine beobachtende Lehrperson in einer ähnlichen Unterrichtssituation selbst in Übereinstimmung mit ihrem Urteil handeln würde.


University of Fribourg, Department for Educational Sciences, Leading House, Rue Faucigny 2, CH-1700 Fribourg, Tel. +41 (0)26 300 75 59