Open Access an der Universität

   Die Universität fordert die Mitglieder der akademischen Gemeinschaft auf

  • eine "Postprint"-Version ihrer Arbeiten zurückzubehalten, d.h. eine der Veröffentlichung entsprechende Version ohne Layout des Verlags oder die letzte Version vor der Drucklegung
  • und diese Version auf RERO DOC einzureichen (unter Vorbealt der Rechte Dritter, wobei die meisten Verlage eine solche Selbstarchivierung erlauben)
  • oder ihre Arbeiten direkt in einer Open-Access-Zeitschrift zu publizieren

Mit dieser Forderung möchte die Universität die intellektuelle Produktion ihrer Autorinnen und Autoren hervorheben und das mit der am 15. Dezember 2008 erfolgten Unterzeichung der Berliner Erklärung eingegangene Engagement weiter führen. Sie entspricht damit den Richtlinien zum Open Access des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaflichen Forschung und der Schwerizerischen Akademie der Geisteswissenschaften.

Die Universität verpflichtet sich, die Urheberrechte zu respektieren, für eine dauerhafte Verlinkung und Langzeitarchivierung zu sorgen sowie den Autorinnen und Autoren technische Hilfeleistung zu bieten.

Open Access bezeichnet den freien Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen über Internet. Open Access verspricht den Autorinnen und Autoren höheren Bekanntheitsgrad, vermehrte Sichtbarkeit und Zuwachs der Zitierhäufigkeit.

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