Arbeiten der Studierenden

Für die Arbeiten der Studierenden sind die massgeblichen Studienreglemente, insbesondere das neue Studienreglement vom 28. Juni 2006 (RBMD), zu beachten.

Die formellen Anforderungen werden durch die Merkpunkte [pdf] präzisiert. Darin finden sich unter anderem Hinweise zur Ausgestaltung des technischen Apparats und zur Zitierweise. Die Merkpunkte sind verbindlich und deshalb von den Studierenden zwingend zu beachten.

A. Ordentliche Seminararbeiten (3 ECTS-Punkte)

1. Bekanntgabe des Themas 

Das Dekanat führt eine Liste, in welchen Fach- und Themenbereichen bei den jeweiligen Dozenten Seminararbeiten geschrieben werden können. Wer bei Prof. Hänni oder Prof. Waldmann eine Seminararbeit im Bundesstaatsrecht oder im Verwaltungsrecht schreiben möchte, wende sich bitte zwecks Bekanntgabe eines Themas an deren AssistentInnen.

Für ordentliche Seminararbeiten beim Lehrstuhl Prof. Belser sind folgende Bestimmungen zu beachten:
Eine Seminararbeit kann jederzeit begonnen werden. Die Studierenden können angeben, in welchem Themenbereich sie ihre Arbeit schreiben möchten. Die Anfrage für eine Seminararbeit muss jeweils zwei Wochen vor dem gewünschten Themenvergabetag eingereicht werden und die Anmeldungen sind an Frau Yvonne Heiter-Steiner zu richten. Die Seminararbeiten werden an das Sekretariat des Lehrstuhls Prof. Belser adressiert.

2. Formelle Anforderungen

Die Seminararbeit ist sowohl als gut lesbarer Computerausdruck als auch in elektronischer Form einzureichen. Es ist auf eine optisch anschauliche und einheitliche Darstellung zu achten. Die Seminararbeit besteht aus dem Deckblatt, dem sog. technischen Apparat (Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis; römisch paginiert) und der arabisch paginierten Behandlung des Themas. Der inhaltliche Teil der Seminararbeit hat (inkl. Leerschläge) mindestens 37’000 Zeichen und maximal 60'000 Zeichen zu umfassen (ca. 15-20 Seiten). Die Textanordnung ist als Blocksatz zu gestalten. Verweise auf Literatur u.a. gehören in die Fussnoten.

Hinsichtlich der formellen Anforderungen gelten im Übrigen die Merkpunkte [pdf].

3. Abgabefrist

Die Abgabefrist für die Seminararbeit beträgt drei Monate, mit Fristbeginn ab Empfang des Themas. Massgeblich für die Fristeinhaltung ist der Poststempel bzw. die persönliche Übergabe an einen Mitarbeiter (eine Mitarbeiterin) des Lehrstuhls. In begründeten Fällen kann um eine Fristerstreckung ersucht werden, wobei das betreffende Gesuch vor Fristablauf dem Lehrstuhlinhaber oder der Assistenz einzureichen ist.

4. Korrektur und Nachbesserung

Die Studentin oder der Student hat Anspruch auf eine Mitteilung der Bewertung und auf eine schriftliche oder mündliche Begründung, beides innerhalb einer Frist von drei Monaten seit Ablieferung der Arbeit. Entspricht die Arbeit nicht den formellen und/oder materiellen Voraussetzungen, ist die Möglichkeit für eine einmalige Nachbesserung zu gewähren. Die Frist für die Nachbesserung beträgt 6 Wochen, soweit im Rückweisungsschreiben nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist. Die Arbeit muss innerhalb von 6 Wochen korrigiert werden.

B. Erleichterte Seminararbeiten (2 ECTS-Punkte)

Für erleichterte Seminararbeiten gelten – unter Vorbehalt der nachfolgenden Abweichungen – die Ausführungen zu den ordentlichen Seminararbeiten (A.). Die Arbeit besteht aus dem Deckblatt, einem Inhaltsverzeichnis und dem Text. Literaturhinweise werden ebenfalls in den Fussnoten untergebracht. Der inhaltliche Teil des Berichts hat mindestens 20'000 Zeichen (inkl. Leerschläge) und maximal 36'000 Zeichen (ca. 8-12 Seiten) zu umfassen. Die Abgabefrist beträgt nicht wie bei den ordentlichen Seminarbeiten drei, sondern nur zwei Monate.

Hinsichtlich der formellen Anforderungen gelten im Übrigen die Merkpunkte [pdf].

C. Masterarbeiten (4 ETCS-Punkte)

1. Verfahren

Der Student oder die Studentin, der oder die die Masterarbeit verfassen will, muss sich rechtzeitig beim Dekanat einschreiben – unter Angabe des Tages, an welchem die Arbeit beginnen soll, und des Fachs, in welchem sie geschrieben werden soll. Das Dekanat teilt das Thema mit und nimmt die vollendete Arbeit entgegen.

2. Formelle Anforderungen

Es gelten die Richtlinien zu den ordentlichen Seminararbeiten. Inbesondere sind die Merkpunkte [pdf] zu beachten.

3. Abgabefrist

Die Masterarbeit ist innerhalb von vierzehn Tagen zu verfassen.

4. Benotung und Begründung

Die Studentin oder der Student hat Anspruch auf eine Bewertung und auf eine schriftliche oder mündliche Begründung, beides innerhalb einer Frist von drei Monaten seit Ablieferung der Arbeit. 

D. Forschungsarbeiten (8 ECTS-Punkte)

1. Verfahren

Für das Verfahren gelten die Vorschriften für die Masterarbeit sinngemäss. Wer eine Forschungsarbeit verfassen will, hat sich vorgängig mit einem Professor oder einer Professorin in Verbindung zu setzen und abzuklären, ob (und allenfalls in welchem Themenbereich) diese/r bereit ist, eine Forschungsarbeit entgegenzunehmen. Hiernach hat sich der Studierende beim Dekanat einzuschreiben und anzugeben, in welchem Fach und ab welchem Datum er die Arbeit schreiben will und welcher Professor oder welche Professorin sich zur Betreuung der Arbeit bereit erklärt hat. Nach Absprache mit der betreuenden Lehrperson gibt das Dekanat dem Studierenden am gewünschten Tag das genaue Thema der Arbeit bekannt und nimmt die Arbeit entgegen.

2. Formelle Anforderungen

Die Forschungsarbeit besteht aus einem Deckblatt, dem sog. technischen Apparat (Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis; römisch paginiert) und der arabisch paginierten Behandlung des Themas. Der inhaltliche Teil der Forschungsarbeit hat mindestens 50 Seiten zu umfassen und darf den Umfang von 80 Seiten nicht überschreiten.

Hinsichtlich der formellen Anforderungen gelten im Übrigen die Merkpunkte [pdf].

3. Abgabefrist

Die Abgabefrist für die Forschungsarbeit beträgt 6 Monate, mit Fristbeginn ab Empfang des Themas.

4. Benotung

Die Forschungsarbeit wird benotet.

E. Praktikumsberichte (3 ECTS-Punkte) 

1. Kontaktaufnahme mit dem Lehrstuhlinhaber

Wer einen Praktikumsbericht verfassen möchte, hat rechtzeitig und vorgängig mit dem betreffenden Lehrstuhlinhaber Kontakt aufzunehmen.

2. Formelle Anforderungen

Der Praktikumsbericht ist sowohl als gut lesbarer Computerausdruck als auch in elektronischer Form einzureichen. Die Arbeit enthält ein Deckblatt, ein Inhaltsverzeichnis sowie den eigentlichen Bericht. Allfällige Literaturhinweise werden in den Fussnoten untergebracht. Der inhaltliche Teil des Berichts hat (inkl. Leerschläge) mindestens 10'000 Zeichen und maximal 24'000 Zeichen (ca. 4-8 Seiten) zu umfassen.

Hinsichtlich der formellen Anforderungen gelten im Übrigen die Merkpunkte [pdf].

3. Inhalt

Der Bericht hat eine kurze Beschreibung der Tätigkeit(en) während des Praktikums zu enthalten und sich über die wesentlichen Arbeitsergebnisse auszusprechen. Ausserdem ist (etwas ausführlicher) auf 1-2 Fälle einzugehen, die während des Praktikums behandelt worden sind.

4. Abgabefrist

Der Praktikumsbericht muss spätestens drei Monate nach Abschluss des Praktikums beim Dozenten bzw. der Dozentin eingereicht werden. Wie bei den Seminararbeiten ist für die Fristeinhaltung der Poststempel bzw. die persönliche Übergabe an einen Mitarbeiter (eine Mitarbeiterin) des Lehrstuhls massgeblich. In begründeten Fällen kann um eine Fristerstreckung ersucht werden, wobei das betreffende Gesuch vor Fristablauf dem Lehrstuhlinhaber oder der Assistenz einzureichen ist.

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