21.01.2013

Harte Fakten zu einer umstrittenen Steuer


Vor dem Hintergrund der anstehenden politischen Diskussion um die Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen hat das Institut für Religionsrecht der Universität Freiburg eine umfassende Dokumentation über diese Steuer erstellt. Ziel ist es, mit harten Fakten zu einer konstruktiven Auseinandersetzung mit dem heiklen Thema beizutragen.


Die Kirchensteuer für Unternehmen ist politisch umstritten, so auch im Kanton Zürich, wo eine Volksinitiative zu deren Abschaffung lanciert wurde. Bild: Grossmünster in Zürich (Thinkstock).

Die Kirchensteuer juristischer Personen ist seit längerem umstritten. Gleichwohl wurde bisher die Einbindung der Unternehmen in die Kirchenfinanzierung letztlich als sinnvoll erachtet und der Status Quo beibehalten. Mit der Lancierung von kantonalen Volksinitiativen zur Abschaffung dieser Steuer in den Kantonen Zürich und Graubünden hat die politische Auseinandersetzung nun eine neue Dimension erreicht. In einer umfassenden Studie hat das Institut für Religionsrecht der Universität Freiburg unter Prof. René Pahud de Mortanges die besagte Steuer unter die Lupe genommen und Antworten auf folgende und weitere Fragen formuliert: In welchen Kantonen gibt es die Steuer überhaupt? Welche Religionsgemeinschaften profitieren davon? Wie hoch ist der Ertrag? Welche Bestimmungen gibt es für die Verwendung der Steuereinnahmen? Welche politische oder kirchliche Instanz erhebt die Steuer?

Kantönligeist in der Kirche

Angesichts des Steuerföderalismus gibt es mehrere Systeme und Varianten dieser Steuer. So stammt im Kanton Zug z.B. über die Hälfte der Einnahmen der römisch-katholischen Kirche aus der Besteuerung juristischer Personen, im Kanton Bern hingegen sind es nur rund 18 Prozent. Auch im Kanton Zürich machen die Einnahmen aus dieser Steuer einen Viertel der Einnahmen der Evangelisch-Reformierten Kirche aus und einen Drittel jener der Römisch-Katholischen Kirche. In einigen Kantonen hätte der Wegfall dieser Steuer für die Kirchen also entsprechend dramatische finanzielle Konsequenzen. Bei Annahme der Initiative müssten nicht nur Leistungen für die Mitglieder der Kirchgemeinden, sondern auch soziale und kulturelle Angebote im Interesse der breiten Öffentlichkeit reduziert werden.

Der zweite Teil der Studie zeigt auf, wie die schweizerische Rechtswissenschaft diese Steuerart beurteilt. In den letzten Jahrzehnten ist die Zahl der kritischen Stimmen aus diesen Reihen erheblich gewachsen. Es gibt aber auch heute Rechtswissenschaftler, welche die Steuer nicht pauschal ablehnen, sondern einer differenzierten Beurteilung unterziehen. Einige vertreten die Meinung, dass die Steuer rechtlich zulässig ist, sofern ihr Ertrag nicht für kultische Zwecke, sondern für Leistungen im Interesse der Allgemeinheit verwendet wird.
Die soeben erschienene Dokumentation zur Kirchensteuer juristischer Personen wurde im Auftrag der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz und des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes erstellt. Ein ausführlicher Anhang enthält die relevanten Bestimmungen in den kantonalen Verfassungen, Gesetzen und Verordnungen und ermöglicht einen raschen Überblick über die Rechtslage in den einzelnen Kantonen.

Dokumentation: Süess Raimund/Tappenbeck Christian R./Pahud de Mortanges René, Die Kirchensteuern juristischer Personen in der Schweiz, Zürich 2013

Kontakt: Prof. René Pahud de Mortanges, Institut für Religionsrecht,  026 300 80 21, rene.pahuddemortanges@unifr.ch