25.02.2014

Erklärung des Senats der Universität Freiburg betreffend die Teilnahme an Europäischen Forschungs- und Bildungsprogrammen.


Der Senat der Universität Freiburg ist zutiefst beunruhigt in der Folge der Massnahmen der Europäischen Union nach der Annahme der Volksinitiative zur Einführung einer Kontingentierung des Zuzugs von Personen aus dem Ausland in die Schweiz.



Der Senat erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass internationale Austausche einen unverzichtbaren Bestandteil der Gewährleistung der Qualität von Studium, Lehre und Forschung darstellen. Eine Infragestellung dieses Prinzips hätte unweigerlich erhebliche Nachteile zur Folge für den internationalen Ruf der Universität Freiburg und für alle ihre Angehörigen, gerade auch für die Studierenden.

Der Senat unterstützt das Rektorat in allen Massnahmen die es ergreift, um potentiell negative Auswirkungen der gegenwärtigen Situation für die Universität und ihre Angehörigen zu minimieren.

Der Senat ist das beschliessende Organ der Universität Freiburg. Er setzt sich aus acht Mitgliedern aus allen Körperschaften der Universität und aus acht von Regierung und Grossem Rat ernannten Mitgliedern zusammen.