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Bachelor-Studium:
3. Jahr
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Beginn V/Ü Empirische
Wirtschaftsforschung im HS 2013:
Donnerstag, 19.09.2013, Hörsaal PER21
N.N., 15.15 Uhr |
Diese
Seite richtet sich vor allem an Studierende im dritten Studienjahr.
Sie enthält
Informationen betreffend:
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die
Lehrveranstaltung "Empirische Wirtschaftsforschung" (drittes Studienjahr),
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die
studienbegleitende Übung
in "Empirische Wirtschaftsforschung" (drittes Studienjahr),
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die
Prüfung im Fach
"Empirische Wirtschaftsforschung" (drittes Studienjahr),
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die
Vergabe von schriftlichen
Bachelorarbeiten im dritten Studienjahr.
Empirische Wirtschaftsforschung
Die
Lehrveranstaltung "Empirische
Wirtschaftsforschung" ist eine obligatorische
Lehrveranstaltung für alle Studierenden im ersten und zweiten Studienjahr, die
Titel eines Bachelor of Arts (erster akademischen Grad) in
Volkswirtschaftslehre erwerben möchten.
Die
Lehrveranstaltung besteht aus einem einsemestrigen Fachkurs. Im Vordergrund
dieses Fachkurses stehen computergestützte Methoden zur Analyse von
ökonomischen empirischen Daten.
Der
zeitliche Umfang der Lehrveranstaltung beträgt drei Semesterwochenstunden. Dem entspricht eine Wertigkeit von
4,5 ECTS-Punkten (ECTS =
European Credits Transfer System).
Näheres
regelt Art. 1, Abs. 1-4, des Reglements vom 18. Februar 2009 über die
Organisation des Studiums und der Examina an der Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg.
Die
Lehrveranstaltung umfasst eine Vorlesung und eine begleitende Übung. Die Vorlesung
findet jeweils am Donnerstag in der Zeit von 15.15 - 16.45 Uhr im Hörsaal PER21
N.N. statt. Die Übung wird donnerstags jeweils alle 14 Tage im Hörsaal PER21
N.N. in der Zeit von
17.15 - 18.45 Uhr
durchgeführt.
Vorbesprechung
und Vorlesungsbeginn: Donnerstag, 20.09.2012, um 15.15 Uhr im Hörsaal PER21 N.N.
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Übung
in Empirischer Wirtschaftsforschung
Die
Vorlesung "Empirische Wirtschaftsforschung"
wird von einer Übung begleitet, in der der Inhalt der Vorlesungen regelmässig anhand von Aufgabenbögen
aufgearbeitet und vertieft wird. Die Studierenden können (und sollten!) ihre
diesbezüglichen schriftlichen Ausarbeitungen vor den Übungsterminen am Lehrstuhl für
Mikroökonomie und Empirische Wirtschaftsforschung zur Durchsicht und Korrektur
einreichen.
Die
Übung in "Empirische Wirtschaftsforschung"
findet alle 14 Tage
donnerstags in der Zeit von 17.15 -18.45 Uhr im Hörsaal PER21 N.N. statt.
Jeweils
eine Woche vor einem Übungstermin besteht
die Möglichkeit zum elektronischen Download des Übungsbogens als PDF-Datei aus
der nachfolgenden Tabelle (PDF = Portable Document Format).
Hinweis:
Für die Anzeige einer PDF-Datei am Bildschirm oder ihre Ausgabe auf einen
Drucker benötigen Sie geeignete Software
wie zum Beispiel das Programm Adobe ACROBAT Reader.
Die
Übungstermine und zugehörigen Schlusstermine für die Einreichung
schriftlicher Ausarbeitungen (bis jeweils 12.00 Uhr im Büro PER21 F424) lauten:
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Prüfung
in Empirischer Wirtschaftsforschung
Der Fachkurs "Empirische Wirtschaftsforschung" wird mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen, die die
Studierenden in der Regel am Ende des Herbstsemesters absolvieren, in dem die
Vorlesung und die begleitende Übung stattfinden.
Näheres
regeln Art. 7-8 des Reglements vom 18. Februar 2009 für den Erwerb des Bachelor
of Arts im Bereich der Wirtschaftswissenschaften sowie Art. 2 und Art. 7-8 des zugehörigen
Reglements vom 18. Februar 2009 über die Organisation des Studiums und der
Examina an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der
Universität Freiburg.
Die
Prüfungen haben einen zeitlichen Umfang von 60 Minuten. Prüfungsgegenstand ist
der in der jeweiligen Vorlesung und
in der zugehörigen Übung behandelte Lehrstoff.
Nicht
bestandene Klausuren können bis zum Ablauf der Rekursfrist (30 Tage nach
Bekanntgabe der Noten) am Lehrstuhl eingesehen werden. Hierzu melden sich
die jeweiligen Studierenden bei den Assistierenden an.
Näheres
regelt Art. 29 des Reglements vom 18. Februar 2009 über die Organisation des
Studiums und der Examina an der Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg.
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Bachelorarbeiten
Studierende
im Bachelor-Studium müssen eine als genügend beurteilte schriftliche Bachelorarbeit verfassen, um die
reglementarischen Leistungsanforderungen des Bachelor-Studiums zu erfüllen. Studierende der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
fertigen diese
Arbeit in der Regel im Bereich einer besuchten Lehrveranstaltung für die jeweils
gewählte Studienrichtung an.
Mit
der Bachelorarbeit erwerben die Studierenden 15 ECTS-Punkte (ECTS =
European Credits Transfer System).
Näheres
regeln Art. 7-8 des Reglements vom 18. Februar 2009 für den Erwerb des Bachelor
of Arts im Bereich der Wirtschaftswissenschaften und Art.1, Abs. 5, sowie Art. 4 des zugehörigen
Reglements vom 18. Februar 2009 über die Organisation des Studiums und der
Examina an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der
Universität Freiburg.
Dementsprechend
erhalten die Studierenden der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften die Gelegenheit, am Lehrstuhl für Mikroökonomie und Empirische
Wirtschaftsforschung eine Bachelorarbeit im Fach "Empirische
Wirtschaftsforschung" zu schreiben. Die Vergabe der
Bachelorarbeitsthemen erfolgt im
Rahmen einer Vorbesprechung und unter Berücksichtigung der Präferenzen der
Studierenden. Alle für eine Bachelorarbeit zugelassenen Studierenden werden bei
der Abfassung ihrer Bachelorarbeit von einem Assistenten oder einer Assistentin
des Lehrstuhls betreut.
Die
Studierenden sind gehalten, selbständig auf die Wahrung allfälliger Fristen
(etwa für die Anmeldung zur Teilnahme an Prüfungen) zu achten! Insbesondere
erfordert die Durchsicht einer Bachelorarbeit Zeit.
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