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die frist zur korrektur von seminar- und probearbeiten beträgt gemäss reglement drei monate. vor dieser frist ist eine korrektur nicht garantiert. wenn sie eine korrigierte arbeit für eine prüfungsanmeldung zu einem bestimmten zeitpunkt benötigen, reichen sie die arbeit entsprechend frühzeitig ein. andernfalls der termin evtl. nicht eingehalten werden kann.
   
bitte senden sie keine seminar- oder probearbeiten eingeschrieben an den lehrstuhl!  
     
     
 
  allgemeine hinweise zu seminararbeiten und fall-lösungen
  kurzanleitung mit hinweisen zur literatursuche auf dem internet
  lösungsschema für seminararbeiten und fall-lösungen
 
 

themenlisten für seminararbeiten in rechtsphilosophie, kriminologie etc. finden sich auf den seiten der jeweiligen vorlesung

 

 

 

  fälle in strafrecht bt, die zur bearbeitung frei stehen, finden sich auf der entsprechenden vorlesungsseite (übungen in strafrecht bt)
   
  beachten sie bitte auch die studentischen arbeiten, die sie mit diesem link herunterladen können.

© lehrstuhl marcel alexander niggli