| - |
Zur
Prüfung im Strafrecht dürfen sämtliche Materialien (Vorlesungsnotizen,
Bücher, etc.) mitgenommen werden. Es empfiehlt sich allerdings dringenst,
nicht allzu viel Material mitzunehmen, weil dies in den 2 Stunden gar
nicht alles konsultiert werden kann und letztlich die Verwirrung eher
erhöht als mindert. |
 | | |
| - | Unleserliche Antworten oder Bemerkungen werden nicht benotet. |
 | | |
| - | Der Fragebogen der Prüfung bietet genügend Platz für die Antworten (gegebenenfalls auf der Rückseite). Antworten, Notizen oder Bemerkungen, die nicht auf dem Prüfungsbogen angebracht wurden, werden nicht benotet. |
 | | |
| Allgemeine Hinweise (Auszug aus den Richtlinien des Examensdelegierten) |
 | | |
| - | Studierende dürfen zu jeder schriftlichen Prüfung je ein Getränk, nicht aber Esswaren mitbringen. |
 | | |
| - | Taschenrechner, Taschencomputer und Mobiltelefone sind nicht zugelassen. |
 | | |
| - | Während der Plazierung dürfen die Studierenden, denen ein Platz zugewiesen worden ist, diesen bis zum Beginn der Prüfung nicht mehr verlassen. |
 | | |
| - | Wörterbücher sind nur für das Examen IUR I zugelassen. Soweit Wörterbücher zugelassen sind, stellt das Dekanat den mit der Aufsicht betrauten Personen eine bestimmte Anzahl Exemplare "Deutsch/Französisch", "Französisch/Deutsch", "Deutsch/Italienisch", "Italienisch/Deutsch", "Französisch/Italienisch" und "Italienisch/Französisch" zur Verfügung, welche von den Studierenden konsultiert werden können. |
 | | |
| | Für weitere Hinweise zu den Prüfungen, siehe die Richtlinien des Examensdelegierten |
 | | |