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Infos zu Prüfungen
Schriftliche Prüfungen
- Zur Prüfung im Strafrecht dürfen sämtliche Materialien (Vorlesungsnotizen, Bücher, etc.) mitgenommen werden. Es empfiehlt sich allerdings dringenst, nicht allzu viel Material mitzunehmen, weil dies in den 2 Stunden gar nicht alles konsultiert werden kann und letztlich die Verwirrung eher erhöht als mindert.
- Unleserliche Antworten oder Bemerkungen werden nicht benotet.
- Der Fragebogen der Prüfung bietet genügend Platz für die Antworten (gegebenenfalls auf der Rückseite). Antworten, Notizen oder Bemerkungen, die nicht auf dem Prüfungsbogen angebracht wurden, werden nicht benotet. 
Allgemeine Hinweise (Auszug aus den Richtlinien des Examensdelegierten)
- Studierende dürfen zu jeder schriftlichen Prüfung je ein Getränk, nicht aber Esswaren mitbringen. 
- Taschenrechner, Taschencomputer und Mobiltelefone sind nicht zugelassen. 
- Während der Plazierung dürfen die Studierenden, denen ein Platz zugewiesen worden ist, diesen bis zum Beginn der Prüfung nicht mehr verlassen. 
- Wörterbücher sind nur für das Examen IUR I zugelassen. Soweit Wörterbücher zugelassen sind, stellt das Dekanat den mit der Aufsicht betrauten Personen eine bestimmte Anzahl Exemplare "Deutsch/Französisch", "Französisch/Deutsch", "Deutsch/Italienisch", "Italienisch/Deutsch", "Französisch/Italienisch" und "Italienisch/Französisch" zur Verfügung, welche von den Studierenden konsultiert werden können. 
Für weitere Hinweise zu den Prüfungen, siehe die Richtlinien des Examensdelegierten
Mündliche Prüfungen
Rechtssoziologie
Prüfungsstoff
Als Prüfungsstoff gilt der gesamte Bereichder Rechtssoziologie. Für die Prüfungsvorbereitung ist eines der Standardwerke ganz durchzuarbeiten. Den Kandidaten /-innen wird empfohlen, ausserdem zwei Schwerpunktbereiche zu wählen und für diesen Vertiefungsthemen über das gewählte Lehrbuch hinaus mindestens eine zusätzlichen Quelle zu bearbeiten.

Empfohlene Literatur: K. Röhl, Rechtssoziologie, Köln 1987. 

Prüfungsverlauf
Die Prüfung dauert 15 Minuten. Ausgegangen wird üblicherweise von den gewählten Vertiefungsthemen, wobei der gesamte Stoff Thema der Prüfung bildet.
Für weitere Hinweise zu den Prüfungen, siehe die Richtlinien des Examensdelegierten
© lehrstuhl marcel alexander niggli