TATBESTANDSMERKMALE DES URKUNDENBEGRIFFS2 1.Schriften, Beweiszeichen oder Aufzeichnungen auf Bild- oder Datenträger a.Schriften2 b.Beweiszeichen3 c.Aufzeichnungen auf Bild- oder Datenträger3 2.Menschliche Gedankenäusserung4 3.Tatsache von rechtlicher Bedeutung4 4.Beweiseignung und Beweisbestimmung5 a.Beweiseignung5 b.Beweisbestimmung6 5.Erkennbarkeit des Ausstellers6 ANMERKUNGEN7 1.Zum Begriff der öffentlichen Urkunde7 2.Zur Relativität des Urkundencharakters7 GELD UND GELDMÜNZEN7 ALLGEMEINES7
1.Gesetzliche Grundlage12 2.Geschütztes Rechtsgut12 3.Gelddelikte als Gefährdungsdelikte13 RECHTSVERGLEICH14 ALLGEMEINES14
IV A.
B.
BEISPIEL DEUTSCHLAND
14
II
Sind Geldzeichen Urkunden i.S.v. Art. 110 Ziff. 5 StGB?
C. Meier
C. V
ERSTES ZWISCHENFAZIT14 ÜBERPRÜFUNG DER SUBSUMIERBARKEIT VON GELDMÜNZEN UNTER DEN BEGRIFF DER URKUNDE I.S.V. ART. 110 ZIFF. 5 STGB 15 ALLGEMEINES15
A.
B.
PRÜFUNG DER EINZELNEN TATBESTANDSMERKMALE15 1.Schriftmerkmal15 2.Merkmal der menschlichen Gedankenäusserung16 3.Merkmal der Tatsache von rechtlicher Bedeutung17 4.Merkmal der Beweiseignung und –bestimmung18 5.Merkmal der Erkennbarkeit des Ausstellers18 6.Zweites Zwischenfazit19 ANDERE LÖSUNGSHINWEISE19
C.
1.Stellungnahme der nationalen Lehre19 2.Blick auf die Entstehungsgeschichte und die Gesetzessystematik20 FAZIT UND SCHLUSSBEMERKUNG21