M. A. Niggli/F. Riklin Copyright©2004. http://www.unifr.ch/lman

UNIVERSITÄT FREIBURG
RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Frühlingssession 2004

Strafrecht BT

Prof. M. A. Niggli

Fehler: …………………

Note1: ………………

Datum: …………………

Unterschrift des Professors

…………………………………………

Strafprozessrecht

Prof. F. Riklin

Punkte: …………………

Note2: ………………

Datum: ………………….

Unterschrift des Professors

…………………………………………

Gesamtnote:................
(0.7 x Note1+ 0.3 x Note2)

internet: http://www.unifr.ch/lman

IMAGE btpruef_2004frue_01.gif

Name:……………………………………

Vorname:………………………………..

IMAGE btpruef_2004frue_02.gif

IUR II

Studentennummer
____–____–_____

IMAGE btpruef_2004frue_03.gif

Universität Freiburg - Prof. Niggli/Riklin. Prüfung Strafrecht BT/Strafprozessrecht – Frühling 2004

Seite 2

M. A. Niggli/F. Riklin Copyright©2004. http://www.unifr.ch/lman

Allgemeine Hinweise

Grundsätzlich sind als Hilfsmittel sämtliche Quellen, Lehrbücher, Kommentare,
Notizen etc. zugelassen.
Die Prüfungen im Strafrecht BT und im Strafprozessrecht werden gesondert von
den beiden Professoren benotet. Für die Gesamtnote wird das Ergebnis der bei-
den Teilprüfungen "Strafrecht BT : Strafprozessrecht" im Verhältnis 70:30 ge-
wichtet. Bedenken Sie das auch bei der Zeiteinteilung.
Mobiltelephone sind bei der Aufsicht abzugeben.
Nebenfachstudierende, die nur Strafrecht BT ablegen, haben 84 Minuten Zeit. Für
Strafprozessrecht bleiben 36 Minuten.


Besondere Hinweise zur Prüfung im Strafrecht BT

Von den vorgegebenen Antworten können keine, eine, mehrere oder alle richtig
oder falsch sein.
Beantworten Sie die Fragen, indem Sie die richtigen Buchstaben ankreuzen. Wi-
derstehen Sie der Versuchung, die Antworten anzukreuzen, bevor Sie nicht die
ganze Frage gelesen und verstanden haben.
Markieren Sie bitte klar und deutlich, welche der vorgeschlagenen Alternativen
Sie für richtig erachten. Anmerkungen, Notizen etc. werden prinzipiell nicht be-
rücksichtigt. Entsprechend können Sie problemlos z.B. die Rückseite der Prüfung
für Notizen verwenden.
Antworten Sie immer gemäss der Fragestellung und unterlassen Sie irgendwel-
che Änderungen am Sachverhalt. Wird von einem Delikt gesprochen, ist das voll-
endete Delikt gemeint, nicht ein Versuch.
Gezählt werden die Fehler. Falsche Lösungen anzukreuzen ist gleichbedeutend
mit dem Nicht-Ankreuzen einer richtigen Antwort.
Allenfalls erforderliche Strafanträge sind als gestellt zu betrachten.
Anzahl Seiten inklusive der ersten Seite: 18.


Und nun: Viel Glück!

Universität Freiburg - Prof. Niggli/Riklin. Prüfung Strafrecht BT/Strafprozessrecht – Frühling 2004

Seite 3

M. A. Niggli/F. Riklin Copyright©2004. http://www.unifr.ch/lman

1. Teil: Fragen zum Strafrecht BT

1.

Welche der folgenden Aussagen sind ehrverletzend im Sinne von Art. 173,
174 oder 177 StGB?

a.

Die A. hat echt so was Ältliches, dabei ist die jünger als ich!

b.

Wenn ich dieses Arschgesicht schon sehe, wird mir ganz anders.

c.

Die B. hat ja auch schon so einige Schönheitsoperationen an sich durch-
führen lassen – Gesicht und alles! Alles falsch: Die Fingernägel, falsche
Haare, falsche Brüste!

d.

Der C. ist doch auch auf dem absteigenden Ast. Dem C. beim Singen zu
hören – einige Töne sind ja ganz schön schief. Singen kann er nicht!

e.

Der Arzt Dr. O. ist völlig inkompetent. Wenn er nicht weiter weiss, ver-
kauft er den Patienten einfach irgendwelche Stärkungsmittel, damit er
wenigstens da einen Profit hat. Zu einem Spezialisten verweist er einem
aber nie, dazu ist er zu eitel.

f.

Ärzte sind nur auf ihren eigenen Profit aus. Die führen unnötigerweise
Röntgenaufnahmen durch, nur um ihre Geräte zu amortisieren.

2.

Geben Sie bei den folgenden Sachverhalten jeweils genau an, nach wel-
chen Straftatbeständen (Artikel, allenfalls AUCH Ziffer und/oder Absatz)
der Täter zu bestrafen ist.

Bei Verkehrsregelverletzungen nach SVG genügt der Hinweis auf die ent
sprechende Strafnorm allein NICHT; es ist auch die einschlägige Ver-
kehrsregel (des SVG oder einer ergänzenden Verordnung) anzugeben.

Die Konkurrenzen sind zu berücksichtigen, d.h. Tatbestände, die z.B. kon-
sumiert werden, sind NICHT anzugeben.

Jeder Fall (a-j) wird als Einheit gewertet (gesamthaft richtig / falsch). Es
kann Strafbarkeit nach null bis zu vier Strafnormen bestehen. Die blosse
Bezeichnung des Delikts, z.B. „Diebstahl“, wird NICHT beachtet.)

a.

Elmar stellt seinen gut erhaltenen Fernsehsessel zum Sperrmüll auf die
Strasse. Bernd sieht den Sessel dort stehen und nimmt ihn mit.

Art. ………………………………

Art. …………………………………

Art. ………………………………

Art. …………………………………

b.

Britte ist eifersüchtig auf ihre Konkurrentin Claudia. Sie tritt Claudia vor
das Schienbein. Dann reisst sie ihr das Sieger-Krönchen von Kopf, wirft das
Krönchen auf den Boden und trampelt so lange darauf herum bis es zer-
bricht. Claudia erleidet durch den Tritt eine Prellung am linken Schienbein.