RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT
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(0.7 x Note1
+ 0.3 x Note2
)


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Notizen etc. zugelassen.
Die Prüfungen im Strafrecht BT und im Strafprozessrecht werden gesondert von
den beiden Professoren benotet. Für die Gesamtnote wird das Ergebnis der bei-
den Teilprüfungen "Strafrecht BT : Strafprozessrecht" im Verhältnis 70:30 ge-
wichtet. Bedenken Sie das auch bei der Zeiteinteilung.
Mobiltelephone sind bei der Aufsicht abzugeben.
Nebenfachstudierende, die nur Strafrecht BT ablegen, haben 84 Minuten Zeit. Für
Strafprozessrecht bleiben 36 Minuten.
•
oder falsch sein.
Beantworten Sie die Fragen, indem Sie die richtigen Buchstaben ankreuzen. Wi-
derstehen Sie der Versuchung, die Antworten anzukreuzen, bevor Sie nicht die
ganze Frage gelesen und verstanden haben.
Markieren Sie bitte klar und deutlich, welche der vorgeschlagenen Alternativen
Sie für richtig erachten. Anmerkungen, Notizen etc. werden prinzipiell nicht be-
rücksichtigt. Entsprechend können Sie problemlos z.B. die Rückseite der Prüfung
für Notizen verwenden.
Antworten Sie immer gemäss der Fragestellung und unterlassen Sie irgendwel-
che Änderungen am Sachverhalt. Wird von einem Delikt gesprochen, ist das voll-
endete Delikt gemeint, nicht ein Versuch.
Gezählt werden die Fehler. Falsche Lösungen anzukreuzen ist gleichbedeutend
mit dem Nicht-Ankreuzen einer richtigen Antwort.
Allenfalls erforderliche Strafanträge sind als gestellt zu betrachten.
Anzahl Seiten inklusive der ersten Seite: 18.
•
174 oder 177 StGB?
führen lassen – Gesicht und alles! Alles falsch: Die Fingernägel, falsche
Haare, falsche Brüste!
hören – einige Töne sind ja ganz schön schief. Singen kann er nicht!
kauft er den Patienten einfach irgendwelche Stärkungsmittel, damit er
wenigstens da einen Profit hat. Zu einem Spezialisten verweist er einem
aber nie, dazu ist er zu eitel.
Röntgenaufnahmen durch, nur um ihre Geräte zu amortisieren.
chen Straftatbeständen (Artikel, allenfalls AUCH Ziffer und/oder Absatz)
der Täter zu bestrafen ist.
sprechende Strafnorm allein NICHT; es ist auch die einschlägige Ver-
kehrsregel (des SVG oder einer ergänzenden Verordnung) anzugeben.
sumiert werden, sind NICHT anzugeben.
kann Strafbarkeit nach null bis zu vier Strafnormen bestehen. Die blosse
Bezeichnung des Delikts, z.B. „Diebstahl“, wird NICHT beachtet.)
Strasse. Bernd sieht den Sessel dort stehen und nimmt ihn mit.
das Schienbein. Dann reisst sie ihr das Sieger-Krönchen von Kopf, wirft das
Krönchen auf den Boden und trampelt so lange darauf herum bis es zer-
bricht. Claudia erleidet durch den Tritt eine Prellung am linken Schienbein.