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UNIVERSITÄT FREIBURG
RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Herbstsession 2003

Strafrecht BT
Strafprozessrecht

Prof. M. A. Niggli

Prof. F. Riklin

Lösungen zum materiellen Recht

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IUR II

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____–____–_____

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Universität Freiburg - Prof. Niggli/Riklin. Prüfung Strafrecht BT/Strafprozessrecht – Herbst 2003

Seite 2

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1. Teil: Fragen zum Strafrecht BT

1.

In welchem dieser beiden Fälle ist eine Erpressung i.S.v. Art. 156 StGB
gegeben?

a) Richtig.
b) Falsch. Raub gem. Art. 140 StGB.

2.

Geben Sie bei den folgenden Sachverhalten jeweils genau an, nach wel-
chen Straftatbeständen (Artikel, allenfalls AUCH Ziffer und/oder Absatz)
der Täter zu bestrafen ist.

Bei Verkehrsregelverletzungen nach SVG genügt der Hinweis auf die ent-
sprechende Strafnorm allein NICHT; es ist auch die einschlägige Ver-
kehrsregel (des SVG oder einer ergänzenden Verordnung) anzugeben.

Die Konkurrenzen sind zu berücksichtigen, d.h. Tatbestände, die z.B. kon-
sumiert werden, sind NICHT anzugeben.

Jeder Fall (a-e) wird als Einheit gewertet (gesamthaft richtig / falsch). Es
kann Strafbarkeit nach null bis zu vier Strafnormen bestehen. Die blosse
Bezeichnung des Delikts, z.B. „Diebstahl“, wird NICHT beachtet.)

a)
b)
c)
d)

Art. 138 Ziffer 1 Abs. 2 StGB.
Art. 137 Ziffer 2 Abs. 1 StGB. 172ter StGB
Art. 137 Ziffer 2 Abs. 1 StGB. 172ter StGB
Georg: Art. 139 Ziffer 1 StGB. 172ter StGB
Tobias: Art. 160 StGB.
e) Art. 144 Abs. 1 StGB.
f)Art. 262 StGB, Art. 144 StGB, Art. 175 StGB.
g)Art. 144 StGB.
h)Art. 139 Ziffer 1 StGB, Art. 186 StGB. 172ter StGB
i)Art. 146 StGB.
j)Straflos.

3.

Ernie und Bert sind sehr erfinderisch und phantasievoll, wenn es darum
geht, auf nicht wirklich legalem Wege an Geld heran zu kommen. Für ihren
neuesten "Coup" setzen sie ein Inserat in die Zeitung, in dem sie für die
Vergabe von Krediten zu niedrigsten Zinsen und ohne Bonitätsprüfung
werben. Sie haben aber nicht vor, irgendwelche Kredite zu vergeben und
benutzen die Anzeige lediglich als Köder. Denn zusätzlich ist in dem Inse-
rat zur Kontaktaufnahme mit dem "Kreditinstitut" eine 0900-Nummer an-
gegeben. Ein Anruf auf diese Nummer kostet pro Minute Fr. 3.-, wovon Er-
nie und Bert jeweils Fr. 2,50 einstreichen. Wie erwartet rufen viele Men-
schen an. Doch diese erhalten gar keinen Kredit, sondern werden nur -
mittels vieler "Warteschleifen", Weiterleitungen und Bandansagen - unnö-

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tig lange in der Leitung gehalten. Auf diesem Wege erlangen Ernie und
Bert grosse Gewinne.

Kreuzen Sie an, inwiefern sich Ernie und Bert schuldig gemacht haben.

a) Falsch.
b) Falsch.
c) Falsch.
d) Richtig.
e) Richtig.
f) Falsch.

4.

In welchen der nachfolgenden Fälle machen sich die Täter (unter Berück-
sichtigung der Konkurrenzen) wegen Anstaltentreffens nach Art. 19 Ziff. 1
Abs. 6 BetmG strafbar?

a) Falsch: Einfuhr geht vor.
b) Falsch: Noch kein eindeutig deliktisches Erscheinungsbild
c) Falsch: Noch kein eindeutig deliktisches Erscheinungsbild.
d) Richtig. Vgl. a-c.

5.

In welchen der folgenden Fälle ist Diebstahl i.S.v. Art. 139 StGB gegeben?

a) Falsch, Art. 137 StGB. Selina hat den Gewahrsam am Hut verloren.
b) Falsch, Art. 137 StGB. Nadine hat keinen Gewahrsam an dem Gras auf der
Bergweide. Zumindest diskutabel, gibt andere Entscheide wäre bei korrektur
zu berücksichtigen
c) Richtig, Art. 139 StGB erfüllt. Die Ziegen sind Tatwerkzeuge. Es genügt, dass
die Sache durch die Tat beweglich gemacht wird.
d) Richtig, Art. 139 StGB. Kevin hat Gewahrsam am Auto, vgl. Nig-
gli/Wiprächtiger – Niggli/Riedo Art. 139 N 24.

6.

In welchen der nachstehenden Fälle kann – in Ermangelung einer Urkunde
– KEINE Urkundenunterdrückung i.S.v. Art. 254 StGB gegeben sein?

a) Richtig: Der Brief ist keine Urkunde, denn er hat in diesem Kontext keinen
rechtlich relevanten Inhalt.
b) Falsch: Die Geburtstagskarte hat einen rechtlich relevanten Inhalt. Selbst
wenn Tabea das Schenkungsversprechen nun widerrufen könnte (was nach
ZGB nicht zutrifft), so wäre die Schenkungsurkunde ein wesentlicher Beweis
im Verfahren.
c) Richtig: Keine hinreichend feste Verbindung zwischen Schrift und Untergrund.