RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT
Strafprozessrecht


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gegeben?
b) Falsch. Raub gem. Art. 140 StGB.
chen Straftatbeständen (Artikel, allenfalls AUCH Ziffer und/oder Absatz)
der Täter zu bestrafen ist.
sprechende Strafnorm allein NICHT; es ist auch die einschlägige Ver-
kehrsregel (des SVG oder einer ergänzenden Verordnung) anzugeben.
sumiert werden, sind NICHT anzugeben.
kann Strafbarkeit nach null bis zu vier Strafnormen bestehen. Die blosse
Bezeichnung des Delikts, z.B. „Diebstahl“, wird NICHT beachtet.)
b)
c)
d)
Art. 138 Ziffer 1 Abs. 2 StGB.
Art. 137 Ziffer 2 Abs. 1 StGB. 172ter StGB
Art. 137 Ziffer 2 Abs. 1 StGB. 172ter StGB
Georg: Art. 139 Ziffer 1 StGB. 172ter StGB
Tobias: Art. 160 StGB.
e) Art. 144 Abs. 1 StGB.
f)
Art. 262 StGB, Art. 144 StGB, Art. 175 StGB.
g)
Art. 144 StGB.
h)
Art. 139 Ziffer 1 StGB, Art. 186 StGB. 172ter StGB
i)
Art. 146 StGB.
j)
Straflos.
geht, auf nicht wirklich legalem Wege an Geld heran zu kommen. Für ihren
neuesten "Coup" setzen sie ein Inserat in die Zeitung, in dem sie für die
Vergabe von Krediten zu niedrigsten Zinsen und ohne Bonitätsprüfung
werben. Sie haben aber nicht vor, irgendwelche Kredite zu vergeben und
benutzen die Anzeige lediglich als Köder. Denn zusätzlich ist in dem Inse-
rat zur Kontaktaufnahme mit dem "Kreditinstitut" eine 0900-Nummer an-
gegeben. Ein Anruf auf diese Nummer kostet pro Minute Fr. 3.-, wovon Er-
nie und Bert jeweils Fr. 2,50 einstreichen. Wie erwartet rufen viele Men-
schen an. Doch diese erhalten gar keinen Kredit, sondern werden nur -
mittels vieler "Warteschleifen", Weiterleitungen und Bandansagen - unnö-
Bert grosse Gewinne.
b) Falsch.
c) Falsch.
d) Richtig.
e) Richtig.
f) Falsch.
sichtigung der Konkurrenzen) wegen Anstaltentreffens nach Art. 19 Ziff. 1
Abs. 6 BetmG strafbar?
b) Falsch: Noch kein eindeutig deliktisches Erscheinungsbild
c) Falsch: Noch kein eindeutig deliktisches Erscheinungsbild.
d) Richtig. Vgl. a-c.
b) Falsch, Art. 137 StGB. Nadine hat keinen Gewahrsam an dem Gras auf der
Bergweide. Zumindest diskutabel, gibt andere Entscheide wäre bei korrektur
zu berücksichtigen
c) Richtig, Art. 139 StGB erfüllt. Die Ziegen sind Tatwerkzeuge. Es genügt, dass
die Sache durch die Tat beweglich gemacht wird.
d) Richtig, Art. 139 StGB. Kevin hat Gewahrsam am Auto, vgl. Nig-
gli/Wiprächtiger – Niggli/Riedo Art. 139 N 24.
– KEINE Urkundenunterdrückung i.S.v. Art. 254 StGB gegeben sein?
rechtlich relevanten Inhalt.
b) Falsch: Die Geburtstagskarte hat einen rechtlich relevanten Inhalt. Selbst
wenn Tabea das Schenkungsversprechen nun widerrufen könnte (was nach
ZGB nicht zutrifft), so wäre die Schenkungsurkunde ein wesentlicher Beweis
im Verfahren.
c) Richtig: Keine hinreichend feste Verbindung zwischen Schrift und Untergrund.