RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT
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(0.7 x Note1
+ 0.3 x Note2
)


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Notizen etc. zugelassen.
Die Prüfungen im Strafrecht BT und im Strafprozessrecht werden gesondert von
den beiden Professoren benotet. Für die Gesamtnote wird das Ergebnis der bei-
den Teilprüfungen "Strafrecht BT : Strafprozessrecht" im Verhältnis 70:30 ge-
wichtet. Bedenken Sie das auch bei der Zeiteinteilung.
Mobiltelephone sind bei der Aufsicht abzugeben.
Nebenfachstudierende, die nur Strafrecht BT ablegen, haben 84 Minuten Zeit. Für
Strafprozessrecht bleiben 36 Minuten.
•
oder falsch sein.
Beantworten Sie die Fragen, indem Sie die richtigen Buchstaben ankreuzen. Wi-
derstehen Sie der Versuchung, die Antworten anzukreuzen, bevor Sie nicht die
ganze Frage gelesen und verstanden haben.
Markieren Sie bitte klar und deutlich, welche der vorgeschlagenen Alternativen
Sie für richtig erachten. Anmerkungen, Notizen etc. werden prinzipiell nicht be-
rücksichtigt. Entsprechend können Sie problemlos z.B. die Rückseite der Prüfung
für Notizen verwenden.
Antworten Sie immer gemäss der Fragestellung und unterlassen Sie irgendwel-
che Änderungen am Sachverhalt. Wird von einem Delikt gesprochen, ist das voll-
endete Delikt gemeint, nicht ein Versuch.
Gezählt werden die Fehler. Falsche Lösungen anzukreuzen ist gleichbedeutend
mit dem Nicht-Ankreuzen einer richtigen Antwort.
Allenfalls erforderliche Strafanträge sind als gestellt zu betrachten.
Anzahl Seiten inklusive der ersten Seite: 19.
•
gegeben?
net und ist einigermassen erstaunt, dass Suzette ihm eine geladene Pistole
vor die Nase hält und ankündigt, sie werde ihn
erschiessen, wenn er ihr
nicht sofort
sein Geld gebe. Dragomir hat gerade kein Geld da. Suzette
schlägt ihm deshalb vor, eine Überweisung per Internet zu veranlassen. Mit
der Pistole im Nacken übermittelt er einen Express-Zahlungsauftrag über
Fr. 10‘000.-- an die von Suzette angegebene Kontonummer. Suzette bleibt so
lange in der Wohnung, bis die Überweisung ausgeführt ist, läuft dann
schnell zum Geldautomaten, plündert ihr ganzes Konto und fliegt auf eine
sonnige Insel.
nem einsamen Autobahnparkplatz. Wenig später kommt ein Auto auf den
Parkplatz gefahren, ein kleiner, dünner Mann steigt aus und
bezieht am
Geldautomaten Bargeld. Als er auf dem Rückweg zu seinem Auto ist, stürzt
sich Suzanne auf ihn, reisst ihn an seiner Krawatte und droht ihm, sie wer-
de ihn damit strangulieren, wenn er ihr nicht sofort das soeben bezogene
Bargeld aushändige. Diesem Mann ist sogar Suzanne körperlich überlegen,
so dass sie ihn tatsächlich mit der Krawatte erwürgen könnte. Das erkennt
der Mann und gibt ihr das Geld. Suzanne steigt wieder in ihr eigenes Auto
und fährt davon.
chen Straftatbeständen (Artikel, allenfalls AUCH Ziffer und/oder Absatz)
der Täter zu bestrafen ist.
sprechende Strafnorm allein NICHT; es ist auch die einschlägige Ver-
kehrsregel (des SVG oder einer ergänzenden Verordnung) anzugeben.
sumiert werden, sind NICHT anzugeben.
kann Strafbarkeit nach null bis zu vier Strafnormen bestehen. Die blosse
Bezeichnung des Delikts, z.B. „Diebstahl“, wird NICHT beachtet.)
mangelt es ihm an Aufträgen. Er gerät in einen derartigen finanziellen Eng-
pass, dass er nicht mehr in der Lage ist, seine Rechnungen zu begleichen. Er
"entleiht" sich Fr. 10'000.-- vom Vereinskonto, indem er einen Zahlungsauf-
trag zu Lasten des Vereinskontos ausfüllt und sich den Betrag von Fr.
10'000.-- auf sein Konto überweisen lässt. Bezüglich des Vereinskontos ist
Peter alleine verfügungsberechtigt. Er hat die Idee, diesen Betrag wieder