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UNIVERSITÄT FREIBURG
RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

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Sommersession 1999
Strafrecht AT

PROF. M. A. NIGGLI

Punkte: …………………

Note: ………………

Datum: …………………

Unterschrift des Professors

…………………………………………

Hinweis
-Als Hilfsmittel steht Ihnen nur die amtliche Gesetzesausgabe des StGB zur Ver-
fügung.
-Bitte beantworten Sie die Fragen auf dem dafür vorgesehenen Platz. Sollten Sie
ausnahmsweise mehr Platz benötigen, schreiben Sie auf der Rückseite des
Blattes unter Beifügung eines klaren Zeichens, aus dem hervorgeht, wohin der
Zusatz gehört.
-Unleserliche Ausführungen können nicht benotet werden!
-Beachten Sie die jeder Frage angegebene Punktzahl. Die maximal erreichbare
Punktzahl beträgt 41.
-Anzahl Seiten inklusive der ersten Seite: 10

Und nun: Viel Glück!

Uni Freiburg i.Ue. Prof. M. A. Niggli. Prüfung StGB AT Sommer 1999

Seite 2

I.

DEFINITIONSFRAGEN
(Lesen Sie zu jeder Nummer alle Fragen (z.B. Erstens: 1a, 1b, 1c), bevor
sie zu schreiben beginnen!)

1.

VERSUCH

1a.

Beim Versuch bleibt der tatbestandsmässige Erfolg aus - Warum ist der
Versuch dennoch strafbar?


Subj.: Täter hat verbrecherischen Willen nach aussen hin manifestiert.
Obj. Rechtsgüter werden bedroht und gefährdet. Oft von Zufälligkeiten abhän-
gig, ob Versuch oder vollendetes Delikt vorliegt. Geltungserschütternde Wir-
kung.
Milderungsgrund, weil nichts passiert ist, geringeres Vergeltungsbedürfnis.

1b.

Grenzen Sie den Versuch von der straflosen Vorbereitungshandlung ab.

Bgerichtl. Schwellentheorie: letzter entscheidender Schritt, von dem es i.R. kein
Zurück mehr gibt, es sei denn äussere Umstände unerwarteter Gesinnungswan-
del verhindern Weitermachen.

Manifestation der Tatentschlossenheit, Berücksichtigung konkreter Tatumstände
undTäterpersönlichkeit

1c.

Wo im StGB ist der Versuch geregelt?

Art. 21-23 StGB

Uni Freiburg i.Ue. Prof. M. A. Niggli. Prüfung StGB AT Sommer 1999

Seite 3

2.

RECHTFERTIGUNG

2a.

Was ist ein Rechtfertigungsgrund?

Ein Rechtfertigungsgrund schliesst die Rechtswidrigkeit des tatbestandsmäs-
sigen Verhaltens aus
. Tatbestandsmässige Handlung wird gebilligt, weil es aus-
nahmsweise als nicht wertwidrig angesehen wird. Wertkollisionen.

2b.

Welche Rechtfertigungsgründe kennen Sie?

Einwilligungdes Verletzten

Mutmassliche Einwilligung

Pflichtenkollision

Rechtfertigender Notstand

Notwehr

Amts- und Berufspflichten

Wahrnehmung berechtigter Interessen

Züchtigungsrecht

Sog. Zivilrechtlicher Notstand

2c.

Wo im Gesetz sind sie geregelt?

Art. 32-34StGB,

120 Ziff, 2, 320 Ziff. 2, 321 Ziff. 2 und 3, 358ter StGB

Es sind nicht alle Rechtfertigungsgründe im Strafgesetz geregelt. Sie sind z.T.
gewohnheitsrechtlich anerkannt/durch Rechtsfindung praeter legem gewonnen
oder ergeben sich durch andere Rechtsgebiete

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