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UNIVERSITÄT FREIBURG
RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

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Sommersession 1999
Strafrecht AT

PROF. M. A. NIGGLI

Punkte: …………………

Note: ………………

Datum: …………………

Unterschrift des Professors

…………………………………………

Hinweis
-Als Hilfsmittel steht Ihnen nur die amtliche Gesetzesausgabe des StGB zur Ver-
fügung.
-Bitte beantworten Sie die Fragen auf dem dafür vorgesehenen Platz. Sollten Sie
ausnahmsweise mehr Platz benötigen, schreiben Sie auf der Rückseite des
Blattes unter Beifügung eines klaren Zeichens, aus dem hervorgeht, wohin der
Zusatz gehört.
-Unleserliche Ausführungen können nicht benotet werden!
-Beachten Sie die jeder Frage angegebene Punktzahl. Die maximal erreichbare
Punktzahl beträgt 41.
-Anzahl Seiten inklusive der ersten Seite: 10

Und nun: Viel Glück!

Uni Freiburg i.Ue. Prof. M. A. Niggli. Prüfung StGB AT Sommer 1999

Seite 2

I.

DEFINITIONSFRAGEN
(Lesen Sie zu jeder Nummer alle Fragen (z.B. Erstens: 1a, 1b, 1c), bevor
sie zu schreiben beginnen!)

1.

VERSUCH

1a.

Beim Versuch bleibt der tatbestandsmässige Erfolg aus - Warum ist der
Versuch dennoch strafbar?

1b.

Grenzen Sie den Versuch von der straflosen Vorbereitungshandlung ab.

1c.

Wo im StGB ist der Versuch geregelt?

Uni Freiburg i.Ue. Prof. M. A. Niggli. Prüfung StGB AT Sommer 1999

Seite 3

2.

RECHTFERTIGUNG

2a.

Was ist ein Rechtfertigungsgrund?

2b.

Welche Rechtfertigungsgründe kennen Sie?

2c.

Wo im Gesetz sind sie geregelt?

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