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UNIVERSITÄT FREIBURG
RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Frühlings-SESSION 2000
STRAFRECHT AT

PROF. M. A. NIGGLI

Punkte: …………………

Note: ………………

Datum: …………………

Unterschrift des Professors

…………………………………………

LÖSUNGEN

internet: http://www.unifr.ch/lman

Universität Freiburg i.Ue. Prof. Niggli. Prüfung Strafrecht AT. Frühlingssession 2000

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1.

Einen Monat vor seinem 8. Geburtstag schlägt der kleine Tom seinem Bru-
der im Jähzorn eine Vase über den Kopf. Der Ambulanzwagen, der den
schwer (aber nicht lebensgefährlich) verletzten Jungen ins Spital fährt, wird
seinerseits in einen Unfall verwickelt. Toms Bruder stirbt an den Folgen des
Verkehrsunfalles. Hat sich Tom in irgendeiner Weise strafbargemacht?

a)

falsch. Tom hat das 7. Altersjahr zurückgelegt und fällt damit unter das StGB.

b)

falsch, weil die unterbrechende Kausalität die Körperverletzung nicht aufhebt.

c)

falsch, es handelt sich beim Jähzorn nicht um einen biologischen Ausschluss-
grund.

d)

falsch. die ev. Strafbarkeit der Eltern schliesst die von Tomnicht aus.

2.

In welchen Fällen urteilt der Richter richtig?

a)

richtig, Art. 63.

b)

falsch, Doppelverwertungsverbot.

c)

richtig, der Richter darf, muss aber nicht, die Strafe schärfen.

d)

falsch, schwere Körperverletzung ist ein zu schweres Delikt, um von der Stra-
fe Umgang zu nehmen.

e)

falsch, Art. 66 lässt kein Umgangnehmen zu.

3.

Welcher Satz ist richtig?

a)

falsch, bei retrospektiver Konkurrenz wird eine Zusatzstrafe ausgefällt.

b)

falsch, da die Fahrlässigkeit nur strafbar ist, sofern sie in der Norm erwähnt
wird.

c)

falsch, bei echten Unterlassungsdelikten ist keine Garantenstellung erforder-
lich.

d)

falsch,das gesetzliche Mindestmass einer Strafart darf nie unterschritten
werden.

4.

Xaver will Georg, den Ehegatten seiner Geliebten Sandy, umbringen. Dafür
bittet er den Kellner in ihrer gemeinsamen Bar, Georg ein Fläschchen 35%-
ige Salzsäure ins Bier zu schütten, sagt ihm aber, es wäre ein Schlafmittel.
Der Kellner schöpft Verdacht und giesst das Fläschchen aus. Daraufhin
entschliesst sich Xaver, Georg durch einen Bekannten erschiessen zu las-
sen und bittet daher Sandy um Unterstützung. Der Bekannte willigt zwar
ein, nimmt die Sache aber keinen Augenblick ernst. So schickt Sandy am

Universität Freiburg i.Ue. Prof. Niggli. Prüfung Strafrecht AT. Frühlingssession 2000

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nächsten Abend ihren Mann, wie vereinbart, aus dem Haus, um Zigaretten
zu holen, währenddessen Xaver im Fluchtauto wartet. Der Bekannte er-
scheint nicht zur verabredeten Zeit. Wer ist strafbar?

a)

richtig, auch die erfolglose Anstiftung zu einem Verbrechen ist strafbar.

b)

falsch, das Versuchsstadium der Haupttat wurde nicht erreicht.

c)

falsch, versuchte Gehilfenschaft ist straflos.

d)

falsch, da er sich noch nicht im Versuchsstadium befand.

e)

falsch.

5.

Karsten beschliesst die Wohnung eines Geschäftsmannes auszuplündern.
Er plant, den Geschäftsmann mit einem Lederriemen zu würgen, um ihn wi-
derstandsunfähig zu machen (Art. 140). Bei Ausführung der Tat würgt Kar-
sten trotz aller Sorgfalt zu stark, der Geschäftsmann erstickt (Art. 111 ff.).
Zu prüfen ist nur die Tötung. In welchen Fällen hat Karsten vorsätzlich ge-
handelt, wenn die Ermittlungen ergeben:

a)

falsch, kein Vorsatz.

b)

richtig, Eventualvorsatz.

c)

falsch, Fahrlässigkeit.

d)

richtig, Eventualvorsatz.

6. In welchen Fällen ist die Handlungsweise des Täters rechtswidrig?

a)

richtig, rechtswidrig; die Einwilligung in eine schwere Körperverletzung hebt
die Rechtswidrigkeit nicht auf.

b)

richtig, rechtswidrig, aber entschuldigender Notstand..

c)

falsch, zulässige Notwehrhilfe, Individualrechtsgut Eigentum, auch wenn
dem Staat gehörende Sache.

d)

richtig, rechtswidrig, Exzess der vorläufigen Festnahme.

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