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Universität Freiburg i.Ue. Prof. Niggli. Prüfung Strafrecht AT. Frühlingssession 2000

Seite 10

15. Martin ist mal wieder pleite. Trotzdem möchte er gerne die neue CD von
"Gölä" haben. Er geht zum Musikhaus "Johannes Sonate" um die CD zu
stehlen. Johannes, der Inhaber des Geschäftes, hat inzwischen, da er sich
über „Gölä“ sehr geärgert hat und die CD auch sonst sehr schlecht findet,
die CD aus dem Sortiment genommen und sie mit dem anderen Abfall vor
die Ladentür gestellt. Martin sieht die CD und glaubt, Johannes hätte sie
versehentlich draussen liegen lassen. So nutzt er die Gunst der Stunde,
versteckt die CD in seiner Jacke und rennt davon.

Hat sich Martin strafbar gemacht? Die objektiven Tatbestandsmerkmale
von Art. 139 StGB und Art. 137 Ziff. 2 Abs. 1 sind nicht zu prüfen.

a)

Nein, denn der Besitzer hat die CD weggeworfen und sein Eigentum daran
aufgegeben.

b)

Ja, denn Martin hat vorsätzlich und widerrechtlich eine CD des Musikhauses
weggenommen.

c)

Ja, Martin ist wegen untauglichem Versuch zu Diebstahl zu bestrafen.

d)

Nein, denn Martin hat nicht widerrechtlich gehandelt.

16. Der rachsüchtige Anselm will seinem ehemaligen Chef, der ihn fristlos ent-
lassen hat, die Villa anzünden (Art. 221). Als er ihn eines Tages aus der
Firma gehen sieht, verfolgt er ihn, da er nicht weiss, wo sich die Villa befin-
det. In der nächsten Nacht zündet er die Villa an. Stunden später stellt sich
dann heraus, dass es nicht die Villa seines Chefs sondern diejenige von
dessen Zwillingsbruder war, der am Vortag bei seinem Bruder im Büro auf
Besuch weilte und so von Anselm nach Hause verfolgt wurde. Wie hat sich
Anselm strafbar gemacht?

a)

Gar nicht, weil er das Haus des Zwillingsbruders nicht niederbrennen wollte
und ihm insofern der Vorsatz fehlte.

b) Wegen Brandstiftung (Art. 221; die objektiven Tatbestandsmerkmale sind
nicht zu prüfen).

c)

Wegen versuchter Brandstiftung beim Chef und fahrlässiger Brandstiftung bei
dessen Bruder.

d)

Wegen Brandstiftung, da der error in persona unmassgeblich ist.

e)

Wegen Brandstiftung, da der error in objecto unmassgeblich ist.

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