home first back 1-3 4-6 7-9 10 forward

IMAGE stgb_at_pruef_frueh_0001.gif

UNIVERSITÄT FREIBURG
RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

IMAGE stgb_at_pruef_frueh_0003.gif
IMAGE stgb_at_pruef_frueh_0002.gif

Frühlingssession 2000

Strafrecht AT

Prof. M. A. Niggli

Fehler: …………………

Note: ………………

Datum: …………………

Unterschrift des Professors

…………………………………………

Hinweis

Grundsätzlich sind als Hilfsmittel sämtliche Quellen, Lehrbücher, Kommentare,
Notizen etc. zugelassen.
Von den vorgegebenen Antworten können keine, eine, mehrere oder alle richtig
oder falsch sein.
Beantworten Sie die Fragen, indem Sie die richtigen Buchstaben ankreuzen.
Widerstehen Sie der Versuchung, die Antworten anzukreuzen, bevor Sie nicht
die ganze Frage gelesen und verstanden haben.
Markieren Sie bitte klar und deutlich, welche der vorgeschlagenen Alternativen
Sie für richtig erachten. Anmerkungen, Notizen etc. werden prinzipiell nicht
berücksichtigt. Entsprechend können Sie problemlos z.B. die Rückseite der Prü-
fung für Notizen verwenden.
Antworten Sie immer gemäss der Fragestellung und unterlassen Sie irgendwel-
che Änderungen am Sachverhalt.
Gezählt werden die Fehler. Falsche Lösungen anzukreuzen ist gleichbedeutend
mit dem Nicht-Ankreuzen einer richtigen Antwort.
Anzahl Seiten inklusive der ersten Seite: 10

Und nun: Viel Erfolg!

internet: http://www.unifr.ch/lman

Universität Freiburg i.Ue. Prof. Niggli. Prüfung Strafrecht AT. Frühlingssession 2000

Seite 2

1.

Einen Monat vor seinem 8. Geburtstag schlägt der kleine Tom seinem Bru-
der im Jähzorn eine Vase über den Kopf. Der Ambulanzwagen, der den
schwer (aber nicht lebensgefährlich) verletzten Jungen ins Spital fährt, wird
seinerseits in einen Unfall verwickelt. Toms Bruder stirbt an den Folgen des
Verkehrsunfalles. Hat sich Tom in irgendeiner Weise strafbar gemacht?

a)

Nein, infolge seines kindlichen Alters fällt Tom nicht unter das Strafgesetz.

b)

Nein, denn der Unfall des Ambulanzwagens stellt eine sog. unterbrechende
Kausalität dar. Folglich ist Tom weder wegen Körperverletzung (Art. 123)
noch wegen eines Tötungsdelikts (Art. 111) strafbar.

c)

Nein, denn Jähzorn ist grundsätzlich ein Schuldausschliessungsgrund im Sin-
ne von Art. 10 StGB.

d)

Nein, denn schuld sind seine Eltern, die ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

2.

In welchen Fällen urteilt der Richter richtig?

a)

B hat einen Mord an einem Taxifahrer begangen (Art. 112). Weil der Täter we-
gen seiner schlimmen Kindheit selbst als Opfer zu betrachten ist, mindert der
Richter die Strafe.

b)

B hat einen Taxifahrer getötet. Aufgrund des besonders verwerflichen Zwek-
kes der Tat (Elimination eines Zeugen) qualifiziert der Richter die Tat als
Mord (Art. 112). Aus demselben Grund erhöht er zudem die Strafe.

c)

B hat, drei Jahre bevor er seine Ehefrau schwer verletzte (Art. 122), bereits eine
schwere Körperverletzung (Art. 122) begangen, deren Strafe er verbüsst hat.
Trotzdem geht der Richter nicht über die vorgesehene Höchststrafe von Art.
122 hinaus.

d)

B begeht als alleinstehende Mutter von drei Kleinkindern eine schwere Kör-
perverletzung (Art. 122). Um die entsozialisierende Wirkung einer Freiheits-
strafe zu vermeiden, nimmt der Richter von der Strafe Umgang.

e)

B begeht als alleinstehende Mutter von drei Kleinkindern eine leichte Körper-
verletzung (Art. 123 Ziff. 1). Um die entsozialisierende Wirkung einer Frei-
heitsstrafe zu vermeiden, nimmt der Richter von der Strafe Umgang.

Universität Freiburg i.Ue. Prof. Niggli. Prüfung Strafrecht AT. Frühlingssession 2000

Seite 3

3.

Welcher Satz ist richtig?

a)

Wird nach dem Urteil bekannt, dass der Täter früher eine weitere Straftat be-
gangen hat, so wird eine neue Gesamtstrafe ausgefällt.

b)

Bei unechten Unterlassungsdelikten ist immer auch die fahrlässige Begehung
strafbar.

c)

Eine Deliktsbegehung durch Unterlassen ist nur bei einer Garantenstellung
möglich.

d)

Bei Strafmilderung kann das gesetzliche Mindestmass der betreffenden
Strafart unterschritten werden.

4.

Xaver will Georg, den Ehegatten seiner Geliebten Sandy, umbringen. Dafür
bittet er den Kellner in ihrer gemeinsamen Bar, Georg ein Fläschchen 35%-
ige Salzsäure ins Bier zu schütten, sagt ihm aber, es wäre ein Schlafmittel.
Der Kellner schöpft Verdacht und giesst das Fläschchen aus. Daraufhin
entschliesst sich Xaver, Georg durch einen Bekannten erschiessen zu las-
sen und bittet daher Sandy um Unterstützung. Der Bekannte willigt zwar
ein, nimmt die Sache aber keinen Augenblick ernst. So schickt Sandy am
nächsten Abend ihren Mann, wie vereinbart, aus dem Haus, um Zigaretten
zu holen, währenddessen Xaver im Fluchtauto wartet. Der Bekannte er-
scheint nicht zur verabredeten Zeit. Wer ist strafbar?

a)

Xaver wegen versuchter Anstiftung zu einem Tötungsdelikt (Art. 111).

b)

Xaver wegen eines versuchten Tötungsdelikts.

c)

Sandy wegen versuchter Gehilfenschaft zu einem Tötungsdelikt.

d)

Der Bekannte, wegen eines versuchten Tötungsdelikts.

e)

Keiner.

home first back 1-3 4-6 7-9 10 forward