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UNIVERSITÄT FREIBURG
RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Sommersession 2004

Strafrecht AT/BT (2. Buch 1. Titel)

Prof. M. A. Niggli

Lösungen

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Universität Freiburg - Prof. Niggli. Prüfung Strafrecht AT– Sommer 2004Seite 2

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1.

Peter, Robert und Marie sitzen im Restaurant bei einem Bier. Sie kriegen
mit, wie am Nebentisch zwei Frauen lachend darüber sprechen, sie
würden noch in derselben Nacht ihre Ehegatten töten. Peter, Robert und
Marie schenken dem Gerede der unbekannten Frauen nicht grosse
Beachtung und vergessen das Gesagte bald. Am nächsten Morgen
werden die Leichen der zwei Ehemänner gefunden. Tatsächlich wurden
sie von ihren Ehefrauen getötet.

a)

Falsch: Peter, Robert und Marie liefern zwar durch ihr Untätigbleiben
einen Beitrag zur Tat, haben aber keinen entsprechenden Vorsatz (Art.
25 StGB verlangt Vorsatz). Hinzu kommt, dass sie keine Garanten-
stellung gegenüber den Ehemännern haben (AT-Riklin, § 19 N 36).

b)

Richtig.

c)

Falsch: Peter, Robert und Marie haben keine Garantenstellung in
Bezug auf die beiden Ehemänner (AT-Riklin, § 19 N 36)

2.

Daniela hasst Roberta. Daniela betet jeden Abend zu Gott, dieser möge
Roberta vom Blitz erschlagen lassen. Nach zwei Monaten kommt Roberta
bei einem Autounfall wegen Missachtens eines Rotlichts ums Leben.
Bevor sie losgefahren war, hatte Roberta einer Freundin im Vertrauen
offenbart, sie habe das Gefühl, jemand betreibe Schadenzauber mit ihr,
sie sei so unkonzentriert in letzter Zeit. Daniela ist überzeugt davon, dass
Gott ihre Gebete erhört hat.

a)

Richtig (AT-Riklin, § 17 N 23)

b)

Falsch: gemäss Art. 23 StGB handelt es sich sowohl in Abs. 1 und in
Abs. 2 um Kann-Vorschriften.

c)

Falsch: gemäss Art. 22 Abs. 2 revStGB muss er verzichten.

d)

Falsch: Danielas Fehlvorstellung bezieht sich auf Tatsachen und nicht
auf die rechtliche Würdigung (AT-Riklin, § 17 N 25)

3.

Herbert wirkt während mehrerer Abende auf Martin ein, er solle Edwin
töten, um an sein Geld heranzukommen. Martin soll Edwin erwürgen und
im Fluss versenken. Martin überlegt sich die Sache und zieht die Tat in
Erwägung. Herbert bestärkt Martin im Gedanken, er solle die Tat am
nächsten Tag hinter sich bringen. Als Martin am nächsten Morgen
aufwacht, verlässt ihn der Mut. Er unternimmt gar nichts.

a)

Falsch: 24 Abs. 2 StGB: Wer jemanden zu einem Verbrechen zu
bestimmen versucht, wird wegen Versuchs dieses Verbrechens bestraft
(in casu ist Mord das Verbrechen).

b)

Richtig: vors. Tötung/Mord sind Verbrechen. Herbert versucht zu einem
Verbrechen anzustiften, Art. 24 Abs. 2 StGB

c)

Richtig (AT-Skript, S. 28, Akzessorietät durchbrochen)

d)

Falsch. Es handelt sich um eine versuchte Anstiftung: AT-Skript, S. 28

Universität Freiburg - Prof. Niggli. Prüfung Strafrecht AT– Sommer 2004Seite 3

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e)

Falsch. Martin hat mit der Ausführung des Mordes noch nicht
begonnen, was Art. 21 Abs. 1 StGB verlangen würde. Er ist nicht im
Versuchsstadium (Schwellentheorie, AT-Riklin, § 17 N 31)

4.

Theo wohnt im fünften Stock eines Mehrfamilienhauses (ohne Lift) in
einem ruhig gelegenen Wohnquartier. Er ist zu faul, die Treppe herunter
zu steigen, um den Kehrichtsack auf dem Trottoir vor dem Haus zu
deponieren. Deshalb beschliesst er, den Kehrichtsack über den Balkon
hinaus auf das Trottoir zu werfen. Er wirft den Sack in der Überzeugung,
es werde schon nichts passieren. Der Kehrichtsack trifft
unglücklicherweise einen vorbeijoggenden Richter und seine Dogge. Die
Dogge muss genäht werden. Den Richter trifft eine leere Weinflasche,
welche sich im Kehrichtsack befand. Er bricht sich das Nasenbein und
erleidet eine Gehirnerschütterung.

a)

Falsch: Es handelt sich um bewusste Fahrlässigkeit (AT-Riklin, § 16 N
34). Fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar (Art. 144 StGB).

b)

Richtig (AT-Riklin, § 16 N 34; Art. 144 StGB)

c)

Falsch. Der Täter sagt sich nicht "vielleicht tritt der Erfolg ein , vielleicht
nicht", sondern vertraut darauf, der Erfolg werde eben gerade nicht
eintreten (Einwilligungstheorie, AT-Riklin, § 16 N 40).

5.

Bitte kreuzen Sie die RICHTIGENAntworten an.

a)

Falsch: Der Begriff ist weiter. Er umfasst auch Handelsgesellschaften
und einfache Gesellschaften und die Einzelfirmen.

b)

Richtig.
Richtig (Art. 100quaterAbs. 1 StGB)

c)

d)

Falsch.

6.

Bitte kreuzen Sie hier die FALSCHENAntworten an.

a)

Richtig (AT-Riklin, § 13 N 23)

b)

Richtig (AT-Riklin, § 13 N 14/22)

c)

Richtig.

d)

Richtig (AT-Riklin, § 13 N 25)

e)

Richtig (AT-Riklin, § 13 N 22)

f)

Richtig (Der Vorsatz müsste dem Kausalverlauf in seinen wesentlichen
Zügen umfassen. Das tut er in diesem Moment nicht. Lotte will die
Tötung in diesem Moment nicht. Sie handelt nicht mit Wissen und
Wollen, AT-Riklin, § 13 N 25)

7.

Lesen Sie die folgenden Sätze genau durch. Wenn der Satz
VOLLSTÄNDIG richtig ist, schreiben Sie nur "richtig" (ohne Begründung).
Ist der Satz nicht vollständig richtig, schreiben Sie "falsch" und
BEGRÜNDEN Sie Ihre Antwort. Jede falsche Antwort oder falsche
Begründung führt zu einem Fehlerpunkt.

a)

Richtig (wobei "nicht alle" auch "keine" meinen kann)