M. A. Niggli. Copyright©2004. http://www.unifr.ch/lman

UNIVERSITÄT FREIBURG
RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Sommersession 2004

Strafrecht AT/BT (2. Buch 1. Titel)

Prof. M. A. Niggli

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Vorname:

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IUR I

Studentennummer

____–_____–_____

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Universität Freiburg - Prof. Niggli. Prüfung Strafrecht AT– Sommer 2004

Seite 2

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Allgemeine Hinweise

Grundsätzlich sind als Hilfsmittel sämtliche Quellen, Lehrbücher, Kommentare,
Notizen etc. zugelassen.
Mobiltelefone sind bei der Aufsicht abzugeben.

Besondere Hinweise

Von den vorgegebenen Antworten können keine, mehrere alle oder kann eine
Antwort richtig oder falsch sein.

Beantworten Sie die Fragen, indem Sie die richtigen Buchstaben ankreuzen bzw.
befolgen Sie allenfalls die speziellen Anweisungen bei den einzelnen Fragen.
Widerstehen Sie der Versuchung, die Antworten anzukreuzen, bevor Sie nicht die
ganze Frage gelesen und verstanden haben.

Markieren Sie bitte klar und deutlich, welche der vorgeschlagenen Alternativen
Sie für richtig erachten. Anmerkungen, Notizen etc. werden prinzipiell nicht
berücksichtigt. Entsprechend können Sie problemlos z.B. die Rückseite der
Prüfung für Notizen verwenden.
Antworten Sie immer gemäss der Fragestellung und unterlassen Sie
irgendwelche Änderungen am Sachverhalt. Wird von einem Delikt gesprochen,
ist das vollendete Delikt gemeint, nicht ein Versuch.
Gezählt werden die Fehler. Falsche Lösungen anzukreuzen ist gleichbedeutend
mit dem Nicht-Ankreuzen einer richtigen Antwort.
Allenfalls erforderliche Strafanträge sind als gestellt zu betrachten.
Anzahl Seiten inklusive der ersten Seite: 14.


Und nun: Viel Glück!

Universität Freiburg - Prof. Niggli. Prüfung Strafrecht AT– Sommer 2004

Seite 3

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1.

Peter, Robert und Marie sitzen im Restaurant bei einem Bier. Sie kriegen
mit, wie am Nebentisch zwei Frauen lachend darüber sprechen, sie
würden noch in derselben Nacht ihre Ehegatten töten. Peter, Robert und
Marie schenken dem Gerede der unbekannten Frauen nicht grosse
Beachtung und vergessen das Gesagte bald. Am nächsten Morgen
werden die Leichen der zwei Ehemänner gefunden. Tatsächlich wurden
sie von ihren Ehefrauen getötet.

Bitte kreuzen Sie die RICHTIGENBehauptungen zum obenstehenden Fall an.

a)

Peter, Robert und Marie sind alle drei wegen Gehilfenschaft strafbar.

b)

Peter, Robert und Marie sind alle drei nicht strafbar.

c)

Peter, Robert und Marie sind als Täter wegen fahrlässiger Tötung durch
Unterlassen strafbar.

2.

Daniela hasst Roberta. Daniela betet jeden Abend zu Gott, dieser möge
Roberta vom Blitz erschlagen lassen. Nach zwei Monaten kommt Roberta
bei einem Autounfall wegen Missachtens eines Rotlichts ums Leben. Be-
vor sie losgefahren war, hatte Roberta einer Freundin im Vertrauen offen-
bart, sie habe das Gefühl, jemand betreibe Schadenzauber mit ihr, sie sei
so unkonzentriert in letzter Zeit. Daniela ist überzeugt davon, dass Gott ih-
re Gebete erhört hat.

Bitte kreuzen Sie die RICHTIGENBehauptungen zum obenstehenden Fall an.

a)

Daniela handelt aus Unverstand. Es handelt sich dabei um einen
untauglichen Versuch.

b)

Der Richter ist nach geltendem Recht in jedem Fall verpflichtet, entweder
die Strafe zu mildern oder von einer Bestrafung Umgang zu nehmen.

c)

Nach revidiertem Recht (rev. AT StGB) kann er auf Strafe verzichten.

d)

Daniela begeht ein Wahndelikt und ist deshalb straflos.

3.

Herbert wirkt während mehrerer Abende auf Martin ein, er solle Edwin
töten, um an sein Geld heranzukommen. Martin soll Edwin erwürgen und
im Fluss versenken. Martin überlegt sich die Sache und zieht die Tat in
Erwägung. Herbert bestärkt Martin im Gedanken, er solle die Tat am
nächsten Tag hinter sich bringen. Als Martin am nächsten Morgen
aufwacht, verlässt ihn der Mut. Er unternimmt gar nichts.

Bitte kreuzen Sie die RICHTIGENBehauptungen zum obenstehenden Fall an.

a)

Herbert ist straflos.

b)

Herbert wird für versuchten Mord bestraft.

c)

Herbert will Martin zu einem Verbrechen anstiften. Da es aber nicht einmal
zum Versuch des Verbrechens kommt, ist Herbert nur für die versuchte
Anstiftung zu einem Verbrechen strafbar.

d)

Herbert will Martin zu einem Verbrechen anstiften. Da es aber nicht einmal
zum Versuch des Verbrechens kommt, ist Herbert nicht strafbar.